AFIR-Verordnung zwingt Ladesäulen zu mehr Preistransparenz für E-Autos
Hannah SchneiderAFIR-Verordnung zwingt Ladesäulen zu mehr Preistransparenz für E-Autos
Neue Vorschriften nach der Europäischen Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) verlangen von Ladebetreibern nun eine klarere Preisdarstellung. Seit April 2024 müssen Fahrende von Elektroautos (E-Autos) vor dem Anschließen alle Kosten auf einen Blick erkennen können. Die Änderungen sollen versteckte Gebühren verhindern und die Transparenz in der Branche verbessern.
Schnellladestationen mit einer Leistung von 50 Kilowatt oder mehr, die nach April 2024 installiert wurden, müssen nun vor Beginn des Ladevorgangs jede Preiskomponente anzeigen. Bei anderen Ladesäulen muss zunächst der Preis pro Kilowattstunde sichtbar sein, gefolgt von zeitabhängigen Gebühren und etwaigen pauschalen Zusatzkosten. Auch Mobilitätsdienstleister sind verpflichtet, alle Kostendetails digital offenzulegen – einschließlich möglicher Roaming-Gebühren.
Trotz der neuen Vorgaben äußern Branchenverbände Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer vollständigen Preistransparenz. Noch bis vor kurzem fehlte in Deutschland eine rechtliche Grundlage, um diese Regeln wirksam durchzusetzen. Eine aktuelle Novelle schließt diese Lücke nun und bringt die nationalen Gesetze in Einklang mit den europäischen Standards.
Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro, angelehnt an das Vorbild der Telekommunikationsregulierung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstützt die Strafen, fordert jedoch präzisere Definitionen, was als "fairer" Preis gilt.
Für E-Auto-Fahrende bedeutet die Regelung, dass sie vor Beginn einer Ladesession alle anfallenden Kosten sehen – und so böse Überraschungen bei der Abrechnung vermeiden. Betreiber müssen ihre Systeme an die Transparenzvorgaben anpassen oder riskieren finanzielle Sanktionen. Die Maßnahme soll die Preisgestaltung im wachsenden europäischen Ladenetz standardisieren.






