Bayern streicht Steuererinnerungen – was Zahler jetzt wissen müssen
Hannah SchneiderBayern streicht Steuererinnerungen – was Zahler jetzt wissen müssen
Das Bayerische Landesamt für Steuern ändert sein Vorgehen bei Zahlungserinnerungen. Künftig erhalten Steuerzahler keine Vorabhinweise mehr vor Fristablauf. Die Maßnahme ist Teil umfassender Bestrebungen, papierbasierte Prozesse zu reduzieren.
Auch die beigefügten Zahlungsscheine in Schreiben der Steuerbehörde entfallen. Stattdessen werden Bürger aufgefordert, auf automatische Zahlungsmethoden umzusteigen.
Bisher verschickte das Bayerische Landesamt für Steuern Erinnerungen vor den Fälligkeitsterminen. Diese als Vorauszahlungsmahnungen bekannten Benachrichtigungen halfen Steuerzahlern, Säumniszuschläge zu vermeiden. Diese Praxis wurde nun eingestellt.
Gleichzeitig verzichtet die Behörde darauf, den Briefen Zahlungsscheine beizulegen. Der Schritt folgt einem Rückgang der Nutzung papierbasierter Überweisungen. Steuerzahler, die weiterhin auf manuelle Zahlungen angewiesen sind, müssen nun selbstständig für die fristgerechte Begleichung sorgen.
Um Zahlungsverzögerungen zu vermeiden, wirbt die Steuerbehörde für das SEPA-Lastschriftverfahren. Dieses System bucht Steuern automatisch zum Fälligkeitstermin ab und verringert so das Risiko von Verspätungen. Andere deutsche Finanzämter haben bisher keine ähnlichen Änderungen angekündigt, sodass Bayern als erstes Bundesland diesen Weg einschlägt.
Die neuen Regelungen bedeuten, dass Steuerzahler stärker in der Pflicht sind, Fristen selbst im Blick zu behalten. Wer kein Lastschriftmandat erteilt, muss sich eigene Erinnerungen einrichten. Ein Ersatzsystem für die papierbasierten Benachrichtigungen wurde von der Behörde nicht eingeführt.