Berliner Gericht stoppt umstrittene Kooperation zwischen Apotheke und Online-Rezeptdienst
Jonas HoffmannBerliner Gericht stoppt umstrittene Kooperation zwischen Apotheke und Online-Rezeptdienst
Ein Berliner Gericht hat gegen eine Apotheke entschieden, die mit der Online-Plattform DoktorABC zusammenarbeitet. Die Entscheidung folgt auf eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR), die argumentierte, solche Kooperationen verstießen gegen Werberegeln. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Streitigkeiten darüber, wie Apotheken mit digitalen Rezeptdienstleistern zusammenarbeiten dürfen.
Die betroffene Apotheke hatte mit DoktorABC kooperiert, einer Plattform, auf der Patienten nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens rezeptpflichtige Medikamente auswählen können. Die AKNR zog vor Gericht und behauptete, diese Vereinbarung verstoße gegen die Vorschriften zur Apothekenwerbung. Das Landgericht Berlin II gab ihr recht und stellte fest, dass Apotheken auch dann eine Mitschuld an rechtswidriger Werbung tragen, wenn sie die Plattformen nicht selbst betreiben.
Das Urteil steht im Einklang mit einer allgemeinen rechtlichen Haltung zur Arzneimittelwerbung. Bereits zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass Werbeverbote gelten – unabhängig davon, ob konkrete Medikamente oder lediglich Behandlungsarten beworben werden. Das bedeutet, dass selbst allgemeine Hinweise auf Krankheitsbilder – ohne Nennung von Produkten – illegal sein können.
Das Landgericht Frankfurt hatte zuvor in einem ähnlichen Fall eine abweichende einstweilige Verfügung zu den Praktiken von DoktorABC erlassen. Dennoch bleibt die AKNR unnachgiebig und warnt Apotheken vor Bußgeldern oder dem Entzug der Betriebserlaubnis, sollten sie solche Partnerschaften fortsetzen. Ihr Juristenteam wird nun das aktuelle Urteil prüfen und weitere Schritte erwägen, um solche "illegalen Geschäftsmodelle" zu stoppen.
Die Gerichtsentscheidung verschärft die Einschränkungen für die Zusammenarbeit von Apotheken mit Online-Rezeptdiensten. Apotheker müssen künftig Plattformen meiden, die Patienten gezielt an bestimmte Anbieter vermitteln, da dies das Prinzip der freien Apothekenwahl untergräbt. Die AKNR hat deutlich gemacht, dass Verstöße schwerwiegende Konsequenzen für die Beteiligten nach sich ziehen können.






