05 June 2026, 19:28

Betrüger fordern gefälschte Bußgelder für nicht angemeldete Balkonsolaranlagen

Strafzahlung für Balkon-Kraftwerk? Bundesnetzagentur warnt vor Betrug

Betrüger fordern gefälschte Bußgelder für nicht angemeldete Balkonsolaranlagen

Bundesnetzagentur warnt vor gefälschten Schreiben mit Bußgeldforderungen für nicht angemeldete Balkonsolaranlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Öffentlichkeit vor betrügerischen Schreiben gewarnt, in denen angebliche Strafen für nicht registrierte Balkon-Solaranlagen gefordert werden. Die gefälschten Bescheide geben vor, von der Behörde zu stammen, und drohen mit Bußgeldern von bis zu 208 Euro, falls die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen erfolgt.

Ziel der Masche sind Besitzer kleiner Photovoltaik(PV)-Anlagen, die aufgefordert werden, ihre Systeme umgehend zu registrieren und jährliche Meldungen abzugeben. Die Bundesnetzagentur bestätigte jedoch, dass es sich um Fälschungen handelt, und rät Empfängern, die Forderungen zu ignorieren.

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In den betrügerischen Schreiben wird den Adressaten vorgeworfen, ihre Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister eingetragen zu haben. Es wird ein Bußgeld in Höhe von 41,60 Euro verlangt – mit der Warnung, dass bei Nichtzahlung innerhalb von 14 Tagen eine „volle Strafe“ von 208 Euro fällig werde. Zudem werden die Eigentümer angewiesen, ihre Anlagen anzumelden und einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen.

Mehrere Details entlarven den Betrug: Die angegebene E-Mail-Adresse [email protected] gehört nicht zur Bundesnetzagentur. Auch die Absenderadresse ist falsch, da sich die Behörde nicht am im Schreiben genannten Ort befindet. Zudem nutzen die angegebenen Telefonnummern falsche Vorwahlen (0229 und 0223) statt der korrekten Bonner Vorwahl.

Zwar ist die Registrierung einer Balkonsolaranlage innerhalb eines Monats nach Installation tatsächlich vorgeschrieben, doch betont die Bundesnetzagentur, dass die Schreiben gefälscht sind. Empfänger werden aufgefordert, den Betrugsversuch bei der Polizei anzuzeigen. Verspätete Anmeldungen können zwar zu Strafen führen – allerdings nur über offizielle Kanäle und nicht durch diese täuschenden Schreiben.

Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. Besitzer von Balkonsolaranlagen sollten verdächtige Mitteilungen stets über offizielle Quellen überprüfen. Wer solche gefälschten Schreiben erhält, soll sich an die Strafverfolgungsbehörden wenden – und keinesfalls auf die Forderungen eingehen.

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