Brandenburg: Zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue entlassen
Marie RichterBrandenburg: Zwei Polizeianwärter wegen mangelnder Verfassungstreue entlassen
Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig entlassen worden, nachdem Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung und urteilte, dass bereits begründete Bedenken hinsichtlich der Bindung an das Grundgesetz eine Kündigung rechtfertigen. Der Fall ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die Anwärter zunächst entlassen, nachdem Ausbilder und Kollegen entsprechende Hinweise gegeben hatten. Zeugen aussagten, dass beide Personen Äußerungen getätigt hätten, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Deutschlands unvereinbar seien. Nach Beamtenrecht ist die Verfassungstreue eine zwingende Voraussetzung für alle im öffentlichen Dienst Beschäftigten.
Das Gericht bestätigte, dass Anwärter in Probezeit jederzeit entlassen werden können, wenn sie essenzielle Anforderungen nicht erfüllen. In diesem Fall sahen die Richter ausreichende Belege, um die Haltung der beiden zur Verteidigung verfassungsmäßiger Werte infrage zu stellen. Ihre Berufungen wurden abgewiesen, das Urteil ist nun endgültig – weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen.
Die Entscheidung unterstreicht den Grundsatz, dass Beamte das demokratische System Deutschlands aktiv unterstützen müssen. Schon berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue einer Person – selbst ohne nachgewiesene Pflichtverletzungen – können zur Entlassung führen. Der Fall schafft damit eine klare Vorgabe für künftige Bewertungen von Beschäftigten im öffentlichen Sektor.






