15 April 2026, 16:03

DAK-Gesundheit verschärft Preisvorgaben für Apotheken ab Mai 2026

Plakat mit der Aufschrift "Reduzierung der Arzneimittelkosten unter der Biden-Harris-Regierung" mit einem Logo, das wahrscheinlich Informationen über die Reduzierung der Arzneimittelkosten präsentiert.

DAK-Gesundheit verschärft Preisvorgaben für Apotheken ab Mai 2026

Ab dem 1. Mai 2026 gelten für Apotheken, die mit der DAK-Gesundheit zusammenarbeiten, strengere Vorgaben bei der Angabe von Preisen und Mehrwertsteuer-Daten. Fehlende oder falsche Angaben können dann zu Ablehnungen, finanziellen Abzügen und zusätzlichem Bürokratieaufwand führen. Der Krankenversicherer hat klare Anforderungen für Kostenvoranschläge und Rechnungen definiert, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Künftig müssen Apotheken bei der Einreichung von Kostenvoranschlägen und Rechnungen sowohl den Nettopreis als auch den korrekten Mehrwertsteuer-Hinweis angeben – und das für alle elektronischen Transaktionen, einschließlich automatisierter Abrechnungssysteme. Ausgenommen sind Fälle, in denen bereits ein vertraglich vereinbarter Bruttopreis (inklusive Mehrwertsteuer) vorliegt oder eine Steuerbefreiung greift. In diesen Fällen gelten die üblichen Meldepflichten für die Mehrwertsteuer nicht.

Die DAK-Gesundheit warnt, dass Verstöße gegen die neuen Regeln zu abgelehnten Abrechnungen und Verzögerungen führen können. Apotheken müssen sicherstellen, dass alle übermittelten Preise den aktuellen Vorgaben entsprechen, um administrative Probleme zu vermeiden. Selbst kleine Fehler bei der Mehrwertsteuer oder den Preisangaben könnten demnach finanzielle Sanktionen oder Bearbeitungsverzögerungen nach sich ziehen.

Ziel der verschärften Anforderungen ist es, die Abrechnungsgenauigkeit zwischen Apotheken und der DAK-Gesundheit zu verbessern. Nach dem Stichtag am 1. Mai drohen bei Nichteinhaltung automatische Ablehnungen und mögliche finanzielle Einbußen. Den Apotheken wird geraten, ihre Systeme und Verträge rechtzeitig zu prüfen, um die aktualisierten Standards einzuhalten.

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