Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Marie RichterDeutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – und riskiert Vertragsverletzungsverfahren
Deutschland verpasst EU-Frist für Einführung neuer Lohntransparenzgesetze
Deutschland hat die von der EU gesetzte Frist für die Umsetzung neuer Regeln zur Lohntransparenz verpasst. Das Land hätte die Vorschriften bis Montag, den 10. Juni 2026, in nationales Recht überführen müssen, doch die Deadline wurde nicht eingehalten. Durch die Verzögerung droht nun ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission.
Die EU-Lohntransparenzrichtlinie zielt darauf ab, Ungleichheiten bei der Bezahlung zu bekämpfen, indem Arbeitgeber verpflichtet werden, Gehaltsangaben für Einstiegspositionen von vornherein offenzulegen. Künftig dürfen Unternehmen Bewerber nicht mehr nach ihren vorherigen Einkünften fragen. Zudem erhalten Beschäftigte das Recht, durchschnittliche Vergütungsdaten für vergleichbare Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern.
Da Deutschland die Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt hat, treten die ersten Berichtspflichten nun erst im Juni 2028 in Kraft. Die Bundesregierung plant, die Vorgaben bis Anfang 2027 in deutsches Recht zu überführen. Sobald die Regeln gelten, müssen Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden regelmäßig Daten zu ihren geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden veröffentlichen.
Das Thema bleibt dringend: In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde als Männer – ein größerer Unterschied als der EU-Durchschnitt von 11,1 %. Dies unterstreicht die Notwendigkeit wirksamerer Maßnahmen gegen ungerechtfertigte Gehaltsklüfte.
Die Europäische Kommission könnte nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, weil die Frist versäumt wurde. Falls die neuen Regeln Anfang 2027 in Kraft treten, müssen Arbeitgeber Gehaltsinformationen offenlegen und über Lohnunterschiede berichten. Die ersten Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften sowie die daraus resultierenden Rechte für Beschäftigte sollen Mitte 2028 greifen.






