07 June 2026, 02:04

DGB fordert verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Tarifbeschäftigten

Rentenreform: DGB-Chefin Fahimi fordert verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Arbeitnehmer mit Arbeitgeberzuschuss

DGB fordert verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Tarifbeschäftigten

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) setzt sich für eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge für alle Beschäftigten ein, die unter Tarifverträge fallen. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi betont, dass Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligen müssten, da Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derzeit von solchen Modellen ausgeschlossen seien. Detaillierte Vorschläge werden bis Ende des Monats erwartet.

Rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland verfügen über keine betriebliche Altersvorsorge. Der Hauptgrund liegt darin, dass ihre Unternehmen außerhalb von Tarifverträgen agieren. Fahimi macht deutlich, dass die finanzielle Last nicht allein bei den Arbeitnehmern liegen dürfe, und fordert eine Mitfinanzierung durch die Arbeitgeber.

Der DGB ist bereit, diese Rentenansprüche flächendeckend für alle Beschäftigten im Rahmen von Branchenvereinbarungen auszuhandeln. Für Betriebe ohne Gewerkschaftsvertretung schlägt der Vorschlag vor, Mitarbeiter unter vereinfachten Bedingungen in bestehende Vorsorgesysteme einzubinden. Fahimi räumt ein, dass mit Widerstand zu rechnen sei – angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Belastungen.

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Sie verweist auf andere europäische Länder, in denen die verpflichtenden Renteneinzahlungen oft über 20 Prozent liegen und Arbeitgeber in der Regel mehr zahlen als die Beschäftigten. Der DGB-Plan zielt darauf ab, Deutschland an diese höheren Standards anzupassen und so eine breitere Absicherung im Ruhestand zu gewährleisten.

Die vollständigen Vorschläge der Gewerkschaft werden noch vor Monatsende veröffentlicht. Falls umgesetzt, würden die Änderungen die Altersvorsorge auf Millionen Beschäftigte ausweiten, die bisher leer ausgehen. Arbeitgeber müssten sich dann finanziell beteiligen, was einen Teil der Last von den Arbeitnehmern nehmen würde.

Quelle