Ehegattensplitting 2025: So sparen Paare mit ungleichen Einkommen Steuern
Jonas HoffmannEhegattensplitting 2025: So sparen Paare mit ungleichen Einkommen Steuern
Ehepaare in Deutschland können ihre Steuerlast senken, indem sie beim gemeinsamen Veranlagen das Ehegattensplitting nutzen. Diese Methode teilt das gemeinsame Einkommen hälftig auf, wodurch sich die Gesamtsteuerbelastung verringert. Besonders lohnend ist das Splitting, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Beim Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen so behandelt, als hätte jeder Partner genau die Hälfte erwirtschaftet. Durch das progressive Steuersystem in Deutschland führt dies oft zu einem niedrigeren Gesamtsteuersatz. Ein Beispiel: Ein Paar, bei dem ein Partner 50.000 Euro und der andere 10.000 Euro verdient, spart 2025 durch die gemeinsame Veranlagung 2.085 Euro.
Der steuerliche Vorteil hängt von der Einkommensdifferenz zwischen den Partnern ab. Verdienen beide gleich viel, bringt das Splitting keinen Vorteil. Je höher jedoch das gemeinsame Einkommen und je größer die Gehaltsunterschiede, desto stärker fällt die Ersparnis aus.
Verheiratete Paare profitieren zudem von einem doppelten Grundfreibetrag, selbst wenn ein Partner kaum oder kein Einkommen hat. 2026 liegt der steuerfreie Grundbetrag pro Person bei 12.348 Euro – ein Ehepaar kann somit bis zu 24.696 Euro verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Bei einem Einzelverdiener mit 60.000 Euro im Jahr 2025 läge der durchschnittliche Steuersatz bei 24,03 Prozent, der Grenzsteuersatz bei 39,00 Prozent.
Das Splitting greift nur, wenn sich Ehepartner für die gemeinsame Veranlagung entscheiden. Ohne diese Option wird jeder Partner einzeln auf sein volles Einkommen besteuert.
Das Ehegattensplitting bietet klare Steuervorteile für Paare mit ungleichen Einkommen. Je größer die Gehaltsunterschiede und das gemeinsame Einkommen, desto stärker sinkt die Gesamtsteuerlast. 2025 profitieren gemeinsam veranlagte Paare von niedrigeren Sätzen dank geteilter Freibeträge und des progressiven Steuertarifs.






