Expertenkommission schlägt radikale Reformen für die gesetzliche Krankenversicherung vor
Jonas HoffmannExpertenkommission schlägt radikale Reformen für die gesetzliche Krankenversicherung vor
Eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission hat 66 Reformvorschläge vorgelegt, um ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro in Deutschlands gesetzlicher Krankenversicherung zu bekämpfen. Die im März 2026 vorgestellten Maßnahmen zielen darauf ab, bis 2027 bis zu 42,3 Milliarden Euro einzusparen. Die Linke kritisiert die Pläne jedoch scharf und bezeichnet sie als ungerecht für Patientinnen und Patienten sowie einkommensschwache Haushalte.
Zu den Empfehlungen der Kommission gehören die Deckelung der Honorare für Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser, die Erhöhung der Zuzahlungen für Medikamente von 5 auf 7,50 Euro bzw. von 10 auf 15 Euro sowie die vollständige Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger – eine Maßnahme, die voraussichtlich 12 Milliarden Euro einsparen soll. Zudem soll die Erstattung homöopathischer Behandlungen gestrichen werden.
Die Linke lehnt zentrale Teile des Pakets ab. Sören Pellmann, Fraktionsvorsitzender der Partei, bezeichnete die Reformen als ein "Sparpaket", das die normale Bevölkerung belasten werde. Besonders umstritten ist der Plan, die beitragsfreie Familienmitversicherung abzuschaffen, was laut der Linken zusätzliche Kosten auf die Haushalte abwälzen würde.
Neben der Ablehnung höherer Zuzahlungen fordert die Partei strukturelle Veränderungen: Vermieter und Großinvestoren, die bisher von Beiträgen befreit sind, sollen künftig in das Gesundheitssystem einzahlen. Kern ihrer Forderung ist, dass wohlhabendere Privatpersonen und Unternehmen einen größeren Teil der Finanzlast tragen.
Die Vorschläge der Expertenkommission stoßen nun auf politischen Widerstand, insbesondere von der Linken. Sollten die Reformen umgesetzt werden, würden sie die Finanzierung des deutschen Gesundheitssystems grundlegend verändern. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, wer die Kosten tragen soll – die Patientinnen und Patienten durch höhere Gebühren oder vermögendere Gruppen durch erweiterte Beitragspflichten.






