20 April 2026, 08:03

FC Alemannia 1916 sichert sich 10 weitere Jahre auf seinem Sportplatzgelände

Altes Schwarz-Weiß-Foto eines Stadions umgeben von Gebäuden, Bäumen und Strommasten mit Text unten.

FC Alemannia 1916 sichert sich 10 weitere Jahre auf seinem Sportplatzgelände

FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. sichert verlängertes Erbbaurecht für sein Gelände am Alemannia-Sportplatz 1

Der Stadtrat hat dem Antrag des Vereins stattgegeben und das Erbbaurecht um ein weiteres Jahrzehnt unter unveränderten Bedingungen verlängert.

Das ursprüngliche Erbbaurecht war am 27. Januar 1982 begründet worden und sollte ursprünglich am 19. April 2042 auslaufen. Im Laufe der Jahre wurde der Vertrag 1993 und 1997 aktualisiert, um die Nutzung eines Vereinsheims zu regeln. 2009 kam eine Indexierungsklausel hinzu, die alle fünf Jahre eine Anpassung des Erbbauzinses ermöglicht.

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Der Verein beantragte eine vorzeitige Verlängerung um zehn Jahre, um Planungssicherheit zu gewährleisten und die Voraussetzungen für öffentliche Fördermittel zu erfüllen. Gemäß den neuen Bedingungen bleibt der jährliche Erbbauzins bei 2.937,73 Euro. Über den gesamten verlängerten Zeitraum beläuft sich die Gesamtzahlung auf 29.377,30 Euro.

Das verlängerte Erbbaurecht gilt nun bis zum 19. April 2052 und sichert dem Verein die weitere Nutzung des Geländes für ein weiteres Jahrzehnt. Die Verlängerung ermöglicht es der FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V., ihren Spielbetrieb am bisherigen Standort fortzuführen, ohne dass sich die finanziellen Verpflichtungen ändern. Zudem entspricht die Vereinbarung dem Bedarf des Vereins nach Stabilität in der Planung und bei der Finanzierung. Der Erbbauzins wird weiterhin gemäß der bestehenden Indexierungsklausel in regelmäßigen Abständen überprüft.

Quelle