Fünf Monate Zwangshaft ohne Urteil: Anette W. kämpft für Reformen nach traumatischer Inhaftierung
Anna SchmittFünf Monate Zwangshaft ohne Urteil: Anette W. kämpft für Reformen nach traumatischer Inhaftierung
Anette W. nach fünf Monaten Zwangshaft aus Haftanstalt Hildesheim entlassen
Anette W. wurde am Freitag aus der Frauenhaftanstalt Hildesheim entlassen, nachdem sie fünf Monate in Zwangshaft verbracht hatte. Sie war im November 2025 in Frankfurt festgenommen worden – obwohl sie nie wegen einer Straftat verurteilt wurde. Ihr Fall wirft Fragen zum Einsatz von Haft in familienrechtlichen Streitigkeiten auf.
Anette W. war 2023 mit ihrer Tochter nach Frankfurt gezogen, nachdem sie zwei Jahre lang um das Sorgerecht gekämpft hatte. Der Rechtsstreit eskalierte, als ihr vorgeworfen wurde, ihr Kind nicht herauszugeben – obwohl sie dem Vater angeboten hatte, die Tochter bei ihm abzuholen.
Im November 2025 wurde sie verhaftet und zunächst in einer Polizeizelle ohne Bett, Uhr oder Beschäftigungsmöglichkeiten festgehalten. Später wurde sie in die Haftanstalt Hildesheim verlegt, wo sie unter schimmelnden Wänden, massivem Personalmangel und ohne Zugang zu Arbeit oder Bildungsprogrammen leben musste.
Ein Gericht verurteilte sie zu 150 Tagen Zwangshaft – ohne persönliche Anhörung. Selbst als die Vorwürfe gegen sie widerlegt wurden, konnte die Haft nicht rückgängig gemacht werden. In der Folge verlor sie während ihrer Inhaftierung ihre Wohnung.
Nach ihrer Entlassung entschied das Jugendamt, dass ihre Tochter bei ihr leben darf. Anette W. unterstützt nun Forderungen nach einer Abschaffung der Zwangshaft in Familiensachen und verweist auf deren willkürliche und zerstörerische Auswirkungen.
Mittlerweile ist sie mit ihrer Tochter wiedervereint. Der Fall zeigt die Folgen von Zwangshaft auf – darunter Wohnungsverlust und monatelange Trennung von der Familie. Rechtsreformbefürworter sehen in ihrem Schicksal ein Beispiel für systemische Mängel im aktuellen System.






