Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Verleumdungsstreit gegen die Linke recht
Jonas HoffmannGericht gibt AfD-Abgeordneten in Verleumdungsstreit gegen die Linke recht
Ein deutsches Gericht hat in einem Verleumdungsverfahren zugunsten von 13 AfD-Abgeordneten gegen die Linke entschieden. Der Streit begann, nachdem der Linke-Politiker Dirk Bruhn den AfD-Mitgliedern vorgeworfen hatte, sie hätten sich im April 2025 während einer Landtagssitzung über seine Parkinson-Symptome lustig gemacht. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Linke ihre Behauptungen nicht beweisen konnte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Pressemitteilung der Linken, in der den AfD-Abgeordneten vorgeworfen wurde, Bruhns gesundheitlichen Zustand verspottet zu haben. Das Gericht stellte fest, dass die Linke keine Belege für diese Anschuldigung vorlegen konnte. Die Richter wiesen darauf hin, dass keine anderen Zeugen während der Parlamentssitzung eine solche Häme beobachtet hätten.
In seiner Begründung räumte das Gericht ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten. Gleichzeitig urteilte es, dass persönliche Beleidigungen und unbelegte Vorwürfe zu weit gingen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Linke durch ihre Äußerungen unrechtmäßig in die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten eingegriffen habe.
Das Gericht hatte in einem früheren Urteil bereits Teile der ursprünglichen Beschwerde der AfD abgewiesen. Diesmal untersagte es zwei Kreisverbänden der Linken, Passagen der umstrittenen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete die Entscheidung als Bestätigung, während der AfD-Abgeordnete Thore Stein der Linken vorwarf, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben.
Das Urteil verbietet der Linken, die umstrittenen Aussagen zu wiederholen, und bestätigt, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass die AfD-Abgeordneten Bruhns Symptome verspottet haben. Der Fall verdeutlicht die rechtlichen Grenzen zwischen politischer Kritik und persönlicher Verleumdung.






