23 March 2026, 16:03

Gericht wehrt Verbrenner-Verbot ab: Mercedes und BMW dürfen weiter planen

Weißer BMW M3 GT3 Rennwagen auf einer Rennstrecke mit grünem Gras und Pflanzen im Hintergrund.

Gericht wehrt Verbrenner-Verbot ab: Mercedes und BMW dürfen weiter planen

Deutschlands höchstes Berufungsgericht hat eine Klage von Umweltschutzverbänden abgewiesen, mit der Mercedes-Benz und BMW der Verkauf von Neuwagen mit Verbrennungsmotor nach November 2030 untersagt werden sollte. Das Urteil schafft zwar Planungssicherheit für die Automobilhersteller, lehnt aber Forderungen nach strengeren unternehmensbezogenen Emissionsgrenzen ab.

Umweltaktivisten hatten argumentiert, dass einzelne Autokonzern verbindliche CO₂-Budgets einhalten müssten. Sie strebten ein Verbot für neue Benzin- und Diesel-Fahrzeuge ab 2030 an und nahmen dabei gezielt Mercedes-Benz und BMW ins Visier. Das Gericht entschied jedoch, dass solche Budgets rechtlich nie einzelnen Unternehmen zugewiesen wurden.

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Beide Hersteller begrüßten die Entscheidung. In einer gemeinsamen Stellungnahme bezeichneten sie das Urteil als Garant für "Rechtssicherheit für in Deutschland tätige Unternehmen". BMW hatte zuvor eingewandt, dass Klimavereinbarungen nationale Ziele vorgeben – nicht jedoch Verpflichtungen für einzelne Firmen.

Das Urteil äußerte sich nicht dazu, ob die deutsche Bundesregierung oder das Umweltministerium unternehmensspezifische CO₂-Grenzwerte befürwortet. Lediglich die Position von BMW – dass Klimazusagen auf nationaler Ebene gelten – wurde im Verfahren offiziell festgehalten.

Mit der Abweisung der Klage können Mercedes-Benz und BMW ihre Verbrenner-Modelle auch über das Jahr 2030 hinaus ohne unmittelbare rechtliche Einschränkungen planen. Die Entscheidung unterstreicht zudem, dass die aktuelle Klimapolitik auf nationale Vorgaben setzt und nicht auf Auflagen für einzelne Unternehmen.

Quelle