Hubig will Femizide künftig als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Anna SchmittHubig will Femizide künftig als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Gesetzesänderung vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte strenger zu ahnden
Die deutsche Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine Reform des Strafrechts angeregt, um gezielt gegen Femizide – also Tötungsdelikte aus geschlechtsspezifischen Motiven – vorzugehen. Künftig sollen Morde, die aufgrund des Geschlechts des Opfers verübt werden, konsequent als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Damit wären deutlich höhere Strafen für solche Verbrechen möglich.
Bisher sieht das deutsche Strafrecht bereits vor, dass Tötungen aus Besitzansprüchen oder Kontrollzwang als Mord geahndet werden können. Dennoch stufen einige Gerichte solche Fälle weiterhin als Totschlag ein – oft mit der Begründung einer verminderten Schuldfähigkeit des Täters. Diese Rechtspraxis ermöglicht es den Beschuldigten, milder bestraft zu werden, da Totschlag im Gegensatz zu Mord mit festen Haftstrafen und der Aussicht auf vorzeitige Entlassung verbunden ist, während Mord mit lebenslanger Haft geahndet werden kann.
Hubig will diese Lücke nun schließen und den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch präzisieren. Ihr Entwurf sieht vor, dass Tötungen aus geschlechtsspezifischen Motiven ausdrücklich als Mordmerkmale anerkannt werden. Ziel ist es, klarzustellen: Wer eine Frau allein wegen ihres Geschlechts tötet und dabei alle weiteren rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, muss wegen Mordes verurteilt werden.
Sollte die Reform verabschiedet werden, würde dies den rechtlichen Schutz vor Femiziden deutlich stärken und die bisherige Uneindeutigkeit bei der Bewertung geschlechterbasierter Gewaltverbrechen beseitigen. Die geplante Änderung reiht sich in eine Reihe von Bestrebungen ein, gewalttätige Straftaten dieser Art konsequenter zu verfolgen und härter zu bestrafen.






