10 May 2026, 16:03

Hubigs Reformen: Schärfere Regeln gegen häusliche Gewalt im Familienrecht

Plakat mit der Überschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in fetter schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Hubigs Reformen: Schärfere Regeln gegen häusliche Gewalt im Familienrecht

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat neue Reformen des Familienrechts vorgeschlagen, um Opfer häuslicher Gewalt besser zu schützen. Die geplanten Maßnahmen würden Gerichten ermöglichen, gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern einzuschränken oder ganz zu verbieten – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete.

Ziel der Änderungen ist es, die bestehenden Regelungen zu stärken, die Richter bereits verpflichten, häusliche Gewalt in Sorgerechtsverfahren zu berücksichtigen, die jedoch nach Ansicht der Ministerin nicht ausreichen, um die Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.

Nach aktuellem Recht müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- und Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Entwurf würde Richtern jedoch klarere Handlungsmöglichkeiten geben.

Die Gerichte sollen jeden Fall individuell prüfen und dabei Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie das Risiko weiterer Übergriffe bewerten. Wurde ein Elternteil gegen den anderen gewalttätig, könnten Richter temporäre oder dauerhafte Kontaktverbote zu den Kindern verhängen. Je nach Lage des Falls wären auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte möglich.

Das Justizministerium betont, dass es keine automatischen Kontaktverbote geben werde, da der Entzug des Umgangsrechts als schwerwiegender Schritt angesehen wird. Stattdessen sollen Entscheidungen im Einzelfall getroffen werden – mit dem Schwerpunkt auf der Sicherheit des Opfers.

Selbst wenn sich die Gewalt nicht gegen das Kind richtete, müsste sie bei Sorge- und Umgangsregelungen berücksichtigt werden. Ziel ist es, weitere Schäden zu verhindern und sicherzustellen, dass Opfer nicht durch erzwungenen Kontakt mit einem gewalttätigen Ex-Partner gefährdet werden.

Die geplanten Reformen würden Familiengerichten schärfere Instrumente an die Hand geben, um Opfer häuslicher Gewalt zu schützen. Richter erhielten die Befugnis, den Umgang gewalttätiger Eltern mit ihren Kindern zu blockieren oder einzuschränken, sofern eine Gefahr besteht.

Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenderen Initiative, um den Schutz in familienrechtlichen Verfahren zu verbessern und sicherzustellen, dass frühere Gewaltangriffe angemessen in Entscheidungen zum Wohl des Kindes einfließen.

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