Jay-Z kontert nach abgewiesener Vergewaltigungsklage mit Verleumdungsvorwürfen
Hannah SchneiderJay-Z kontert nach abgewiesener Vergewaltigungsklage mit Verleumdungsvorwürfen
Jay-Z hat sich zu einer abgewiesenen Klage wegen sexueller Übergriffe aus dem Jahr 2024 geäußert. Der Fall, in dem ihm und Sean "Diddy" Combs schwerwiegendes Fehlverhalten bei einer Party im Jahr 2000 vorgeworfen wurde, war bereits im vergangenen Jahr abgewiesen worden. Nun bezeichnet er die Vorwürfe als haltlos und emotional zerstörerisch.
In der Klage hieß es, Jay-Z und Combs hätten vor zwei Jahrzehnten eine Frau unter Drogen gesetzt und vergewaltigt. Beide Männer wiesen die Anschuldigungen von Anfang an zurück. Im Februar 2025 lehnte ein Richter den Fall vollständig ab und untersagte eine erneute Einreichung.
Jay-Z zeigte sich verärgert und nannte die Vorwürfe zutiefst verletzend. Er lehnte Vergleichsangebote ab und bestand darauf, dass die Wahrheit siegen werde. Nach der Abweisung des Verfahrens ging er selbst juristisch in die Offensive.
Seine im Jahr 2025 eingereichte Gegenklage richtet sich gegen die Klägerin und deren Anwälte. Darin wirft er Erpressung, böswillige Verfolgung und eine abgestimmte Kampagne zur Schädigung seines Rufs vor. Stand März 2026 ist dieses Verleumdungsverfahren noch immer vor Gericht anhängig.
Obwohl die ursprüngliche Klage mit einer endgültigen Abweisung endete, führt Jay-Z seinen juristischen Kampf fort. Mit seiner Verleumdungsklage strebt er eine Rechenschaft für das an, was er als falsche und rufschädigende Anschuldigungen bezeichnet. Das Ergebnis dieses Verfahrens wird zeigen, ob weitere rechtliche Konsequenzen folgen.






