Landwirte verlieren Prozess um 8.956 Quadratmeter Fichtenwald in Niedersachsen

Landwirte verlieren Prozess um 8.956 Quadratmeter Fichtenwald in Niedersachsen
Rechtsstreit um Aufforstung in Niedersachsen: Landwirte unterliegen im Prozess um 8.956 Quadratmeter Waldfläche
Ein jahrelanger juristischer Streit um ein 8.956 Quadratmeter großes Grundstück in Niedersachsen ist mit einer Niederlage für die betroffenen Landwirte zu Ende gegangen. Das Gelände, das einst für den Weihnachtsbaum-Anbau genutzt wurde, war von den Behörden als fichtendominierter Wald eingestuft worden – was die Auseinandersetzung auslöste.
Die Bauern, die das Grundstück als Miteigentümer einer ungeteilten Erbengemeinschaft besitzen, hatten argumentiert, das Land solle weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden dürfen. Doch die Gerichte gaben der Landesforstverwaltung recht und bestätigten die Einstufung als waldfläche.
Der Konflikt begann, als die Niedersächsischen Landesforsten das Gelände als Wald deklarierten – überwiegend mit Fichten bestanden, die vermutlich aus einer alten Weihnachtsbaum-Plantage stammten. Bei Begutachtungen stellten die Behörden einen geschlossenen Kronendachschluss, ein eigenständiges Mikroklima sowie aufkommende Waldvegetation fest – entscheidende Kriterien für die Klassifizierung.
Nach deutschem Recht gelten Weihnachtsbaum-Kulturen nur dann nicht als Wald, wenn die Bäume jünger als sieben bis zehn Jahre sind. In diesem Fall waren die Fichten jedoch älter, was die Einstufung als waldfläche untermauerte. Zwar wies der Flächennutzungsplan der Gemeinde das Areal als Landwirtschaftsfläche aus, doch dies hatte keine rechtliche Priorität gegenüber der forstlichen Bewertung.
Die Landwirte zogen vor Gericht – zunächst beim Verwaltungsgericht Stade, später beim Oberverwaltungsgericht. Beide Instanzen wiesen ihre Klagen ab und bestätigten, dass die Forstbehörde korrekt gehandelt habe. Ausschlaggebend für das Urteil war der Zustand des Geländes zum Zeitpunkt der letzten Baumrodung, nicht dessen historische Nutzung.
Die beiden Brüder, die das Grundstück gemeinsam geerbt hatten, müssen nun der Aufforstungsanordnung nachkommen. Ihr Versuch, das Land wieder für die Landwirtschaft zu nutzen, ist mit dem richterlichen Beschluss gescheitert.
Die endgültige Entscheidung besiegelt, dass die Fläche als Wald erhalten bleiben muss – und schließt damit alle rechtlichen Optionen für die Landwirte aus. Das Urteil könnte Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten um ehemalige Weihnachtsbaum-Plantagen in niedersachsen werden.
Die Behörden werden die Aufforstungsverfügung nun durchsetzen und sicherstellen, dass das von Fichten dominierte Gebiet als Wald klassifiziert bleibt. Der Fall zeigt, wie das Bodennutzungsrecht ökologische Gegebenheiten höher gewichtet als die bisherige landwirtschaftliche Nutzung.



