Lörrach verbietet Straßenprostitution und begrenzt Bordelle auf zwei Zonen
Anna SchmittLörrach verbietet Straßenprostitution und begrenzt Bordelle auf zwei Zonen
Lörrach führt strengere Regeln für Prostitution ein
Nach der Zustimmung des Stadtrats wird Lörrach künftig schärfere Vorschriften für die Prostitution einführen. Eine neue Verordnung über Sperrbezirke, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, verbietet die Straßenprostitution in der gesamten Stadt und beschränkt Bordelle auf nur noch zwei ausgewiesene Gewerbegebiete. Die Behörden betonen, dass die Änderungen rechtliche Klarheit schaffen und gleichzeitig sensible Standorte schützen sollen.
Die überarbeitete Verordnung, deren Annahme für den 28. April 2026 geplant ist, entstand in Abstimmung mit der örtlichen Polizei und dem Regierungspräsidium Freiburg. Künftig wird es Betrieben wie Bordellen untersagt sein, in 20 bestimmten Gewerbezonen zu operieren. Lediglich zwei ausgewählte Industriegebiete bleiben für solche Einrichtungen zugelassen.
Dienstleistungen, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen ("In-call"), bleiben grundsätzlich erlaubt, könnten jedoch zusätzlichen Auflagen unterliegen. Die Verordnung regelt jedoch nicht explizit die Nutzung von Kurzzeitwohnungen für Prostitution. Stadtvertreter bestätigten zudem, dass derzeit keine Anträge für neue Bordelle in Lörrach vorlägen.
Das Verbot der Straßenprostitution gilt stadtweit, sobald die Verordnung im Amtsblatt des Landes veröffentlicht wird. Die Behörden heben hervor, dass die Neuregelungen einen Ausgleich zwischen rechtlicher Klarheit und dem Schutz gefährdeter Bereiche schaffen sollen.
Die neuen Bestimmungen werden die Standorte von prostitionsbezogenen Betrieben in Lörrach grundlegend verändern. Mit dem Verbot des Straßenstrichs und der Beschränkung von Bordellen auf zwei Zonen treten die Regeln nach der offiziellen Veröffentlichung vollumfänglich in Kraft. Die Entscheidung des Stadtrats erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und regionalen Institutionen, um die Richtlinie präzise auszugestalten.






