07 June 2026, 00:02

Neue E-Auto-Förderung: Bis zu 5.000 Euro für Mitsubishi Outlander und Eclipse Cross

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Neue E-Auto-Förderung: Bis zu 5.000 Euro für Mitsubishi Outlander und Eclipse Cross

Die Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm gestartet, um den Kauf von Elektro- und Hybridfahrzeugen zu fördern. Das Programm sieht Zuschüsse für förderfähige Modelle vor, darunter der Mitsubishi Outlander und der Eclipse Cross. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Einkommen und Fahrzeugtyp. Anträge müssen innerhalb eines Jahres nach der Zulassung gestellt werden, und Käufer müssen das Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten, um anspruchsberechtigt zu bleiben.

Die Förderung gilt rückwirkend für Neuwagen, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2028 zugelassen wurden – vorausgesetzt, die Mittel sind noch verfügbar. Im Fokus stehen Haushalte mit niedrigem Einkommen: Die Fördergrenze liegt bei einem Jahreseinkommen von 80.000 Euro, bzw. 45.000 Euro für Bezieher von Kindergeld.

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Der Mitsubishi Outlander, ein Plug-in-Hybrid, ist förderfähig. Sein Energieverbrauch liegt im elektrischen Modus bei 24,8–25,5 kWh/100 km, im Benzinbetrieb bei 1,2–2,7 Litern auf 100 km, mit CO₂-Emissionen von 60 g/km. Die Grundförderung für dieses Modell beträgt 1.500 Euro und kann je nach individueller Situation auf bis zu 4.500 Euro steigen. Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 45.000 Euro erhalten 3.500 Euro für den Outlander, während Käufer mit einem Einkommen von bis zu 80.000 Euro 1.500 Euro bekommen.

Auch der vollelektrische Mitsubishi Eclipse Cross, der keine CO₂-Emissionen verursacht und einen Energieverbrauch von 16,7–17,1 kWh/100 km aufweist, wird gefördert. Einkommensschwächere Käufer (bis 45.000 Euro) können bis zu 5.000 Euro erhalten, während Haushalte mit einem Einkommen von bis zu 80.000 Euro 3.000 Euro bekommen.

Ziel des Programms ist es, Elektro- und Hybridfahrzeuge für förderberechtigte Käufer erschwinglicher zu machen. Die Förderung variiert je nach Einkommen und Fahrzeugart, wobei für Plug-in-Hybride strengere Auflagen gelten als für rein elektrische Modelle. Anträge müssen innerhalb eines Jahres nach der Zulassung eingereicht werden, und das Fahrzeug muss mindestens drei Jahre lang im Besitz bleiben.

Quelle