Neue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Anna SchmittNeue Frist für Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan "Im Fuchsfeld" in Berenbostel
Ein überarbeiteter Entwurf des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Im Fuchsfeld" im Stadtteil Berenbostel wurde erneut veröffentlicht. Anwohner:innen und Beteiligte haben nun die Möglichkeit, die aktuellen Änderungen vor Ablauf der Frist zu prüfen.
Der aktualisierte Entwurf, bekannt als Plan Nr. 4/41, basiert auf Überarbeitungen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB). Diese Anpassungen machten eine Neuveröffentlichung notwendig, um Transparenz und Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.
Die öffentliche Auslegungsfrist läuft vom 30. März bis zum 14. April 2026. In diesem Zeitraum müssen Stellungnahmen ausschließlich zu den geänderten oder neu hinzugefügten Abschnitten abgegeben werden. Anders als in vorherigen Runden wurde die Einreichungsfrist auf zwei Wochen verkürzt – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.
Die komprimierte Rückmeldefrist endet am 14. April 2026. Alle eingereichten Hinweise werden vor der finalen Beschlussfassung des Flächennutzungsplans berücksichtigt. Die Änderungen zielen darauf ab, die Entwicklungspläne für das Gebiet "Im Fuchsfeld" in Berenbostel präziser zu gestalten.






