12 April 2026, 22:03

Neue Steuerregeln 2025: Apothekenbelege brauchen jetzt vollständige Namen

Plakat mit der Aufschrift "$160 Milliarden die Einsparungen, die Steuerzahler durch die Verhandlung niedrigerer Arzneimittelpreise durch Medicare erzielen werden" mit einem Logo.

Neue Steuerregeln 2025: Apothekenbelege brauchen jetzt vollständige Namen

Ab 2025 gelten neue Regeln für die steuerliche Absetzbarkeit von Krankheitskosten. Apothekenbelege müssen künftig den vollständigen Namen des Steuerpflichtigen enthalten, um anerkannt zu werden. Die Änderung folgt auf Deutschlands Umstellung vom papierbasierten Rezept zum vollständigen E-Rezept-System im vergangenen Jahr.

Seit Anfang 2024 hat das klassische rosafarbene Papierrezept bundesweit ausgedient – an seine Stelle ist das E-Rezept getreten. Das digitale System soll Abläufe für Ärzte, Apotheken und Patienten vereinfachen. Für die Steuererklärung gelten jedoch nun strengere Anforderungen an die Belege.

Wer im Rahmen der Steuererklärung 2025 medizinische Ausgaben geltend machen möchte, benötigt Apothekenquittungen, die neben Medikamentenname, Rezeptart und Zuzahlungsbetrag auch den vollständigen Namen des Steuerpflichtigen ausweisen. Fehlt dieser, kann die Apotheke eine korrigierte Version ausstellen. Absetzbar sind nur Kosten, die in direktem Zusammenhang mit einer Erkrankung stehen und nicht von der Versicherung übernommen werden.

Das Finanzamt erlaubt den Abzug erst nach Abzug eines Eigenanteils von ein bis sieben Prozent des Gesamtbruttoeinkommens. Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst einreichen, müssen die Frist bis zum 31. Juli 2026 einhalten. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2027 Zeit.

Die aktualisierten Vorschriften bedeuten, dass Steuerzahler ihre Apothekenbelege vor der Abgabe besonders sorgfältig prüfen müssen. Fehlende Namen oder falsche Angaben können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen. Mit der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts soll zwar der bürokratische Aufwand sinken, gleichzeitig wird jedoch sichergestellt, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.

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