Niedersachsen revolutioniert Medikamentenversorgung mit einheitlichem Praxisvertrag
Hannah SchneiderNiedersachsen revolutioniert Medikamentenversorgung mit einheitlichem Praxisvertrag
Einheitlicher Vertrag für Praxisbedarf in Niedersachsen unterzeichnet
In Niedersachsen ist ein neuer, einheitlicher Vertrag für Praxismedikamente in Kraft getreten. Die Vereinbarung zwischen dem Landesapothekerverband (LAV) und den Krankenkassen ersetzt ein bisheriges Flickwerk veralteter Regelungen. Ziel ist es, Lieferketten zu vereinfachen und Verzögerungen für rund 1.200 Apotheken im Land zu verringern.
Bisher basierte das System auf individuellen Verträgen mit verschiedenen Großhändlern, was zu hohem Verwaltungsaufwand und Lieferverzögerungen führte. Mit dem neuen Rahmenwerk gelten nun standardisierte Prioritätsregeln für die Abgabe von Arzneimitteln – darunter Impfstoffe, Medikamente und Notfallverbände.
Die Verhandlungen folgten der Aufhebung der alten Vorschriften zum 31. Dezember 2025. Eine Friedenspflicht wurde zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni –, um während der Übergangsphase eine unterbrechungsfreie Versorgung zu gewährleisten.
Der Vertrag führt ein zweistufiges Vergütungsmodell für Impfstofflieferungen ein: Apotheken erhalten zunächst 80 Cent pro Dosis, später steigt der Betrag auf einen Euro, sobald vorab definierte Ziele erreicht sind. Diese Anpassung soll Kosteneffizienz mit einer zuverlässigen Bereitstellung in Einklang bringen.
Die neue Regelung tritt am 1. Juli in Kraft und ersetzt die bisher zersplitterten Absprachen durch ein modernes, einheitliches System. Sie umfasst sämtliche Praxisbedarfsartikel, die von Vertragsärzten in Niedersachsen genutzt werden. Das Ziel: Prozesse verschlanken, Bürokratie abbauen und den durchgehenden Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten sichern.