29 April 2026, 12:03

Prozess um heimliche Schlachthof-Videos: Tierquälerei oder berechtigte Enthüllung?

Ein handgezeichnetes Blatt Papier mit einer Gruppe von Menschen und Tieren vor einem Gebäude mit Fenstern und einer Straßenlaterne, betitelt "Erste Stufe der Grausamkeit" unten.

Prozess um heimliche Schlachthof-Videos: Tierquälerei oder berechtigte Enthüllung?

Vor dem Landgericht Oldenburg hat die Verhandlung über die Berufung in einem umstrittenen Fall begonnen, in dem es um ein Video geht, das Tierleid in einem deutschen Schlachthof dokumentiert. Die Aufnahmen, die von der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (Ariwa) veröffentlicht wurden, zeigen Schweine, die mit CO₂ betäubt werden – eine Methode, die seit Langem wegen der verursachten Qualen kritisiert wird. Vor dem Gerichtsgebäude forderten über 120 Demonstranten ein Ende dieser Praxis und skandierten Parolen gegen die Grausamkeit in Schlachthöfen.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht ein Urteil aus dem Jahr 2023, das Ariwa aufforderte, das heimlich gedrehte Video aus dem Schlachthof Lohne zu löschen. Die Aufnahmen, die ohne Erlaubnis entstanden, zeigen Schweine, die nach der Betäubung mit Kohlendioxid keuchen und sich krampfartig bewegen. Allein in dieser Anlage sind wöchentlich etwa 15.000 Tiere von diesem Verfahren betroffen. Obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die CO₂-Betäubung bereits 2004 als inakzeptabel einstufte, ist sie weiterhin erlaubt und wird bei 80 Prozent aller in der EU geschlachteten Schweine angewendet.

Der vorsitzende Richter Norbert Holtmeyer räumte ein, dass der Fall komplex sei und die rechtlichen Fragen alles andere als einfach zu beantworten wären. Die Entscheidung des Gerichts, die für den 26. Mai erwartet wird, könnte jedoch noch weiter angefochten werden.

Unterdessen hielten vor dem Oberlandesgericht Demonstranten Schilder hoch und riefen Parolen wie "CO₂ – Tierquälerei!" und "Schlachtet die Schlachthöfe ab!" Ihre Proteste unterstreichen die anhaltenden Bedenken hinsichtlich Transparenz und Tierschutzstandards in der Fleischindustrie.

Als Reaktion auf die Kontroverse schlug Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer eine verpflichtende Videoüberwachung in allen Schlachthöfen vor. Die grüne Sprecherin Zoe Mayer kritisierte diesen Vorschlag jedoch als unzureichend und forderte, dass die Aufnahmen öffentlich zugänglich gemacht werden müssten, um echte Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

Das anstehende Urteil wird entscheiden, ob das Video gelöscht werden muss oder ob seine Veröffentlichung Bestand haben kann. Da die CO₂-Betäubung trotz ethischer Bedenken weiterhin weit verbreitet ist, könnte der Fall künftige Regelungen zu Schlachthofpraktiken beeinflussen. Die endgültige Entscheidung wird am 26. Mai erwartet, weitere rechtliche Schritte sind jedoch nicht ausgeschlossen.

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