21 April 2026, 02:02

Rechtsexperte fordert: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein

Plakat bewirbt Bergbahn, Deutschland, als elektrisches Stadt, zeigt Bilder von Gebäuden, Bäumen, Hügeln und beschreibenden Text.

Rechtsexperte fordert: Schwarzfahren soll nicht immer strafbar sein

Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrens in Deutschland

Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Gesetze zur Beförderungserschleichung. Sein Vorwurf: Das aktuelle System belaste die Justiz unnötig, indem es Bagatelldelikte kriminalisiere. Seine Vorschläge zielen darauf ab, die Strafen für weniger schwere Fälle zu mildern, während für Fernverkehrsdelikte strengere Regeln gelten sollen.

Frister verweist darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht – ein Beleg dafür, dass das Strafrecht hier übermäßig für zivilrechtliche Angelegenheiten eingesetzt werde. Zwar lehnt er eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab, doch seiner Meinung nach sollten nur besonders schwere Fälle – etwa gewalttätige oder wiederholte Verstöße – strafrechtlich verfolgt werden.

Bei einfachem Schwarzfahren, bei dem keine Sperren überwunden werden, handele es sich eher um einen Vertragsbruch als um eine Straftat, argumentiert Frister. Die aktuelle Regelung verkenne, dass strafrechtliche Verfolgung nur das letzte Mittel sein sollte. Allerdings hält er an der strafrechtlichen Ahndung im Fernverkehr fest, da hier die finanziellen Auswirkungen deutlich höher seien.

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2024 betraf jeder achte gemeldete Fall von Beförderungserschleichung den Fernverkehr. Fristers geplante Änderungen würden diese Fälle weiterhin dem Strafrecht unterstellen, während Verstöße im lokalen Nahverkehr künftig milder bestraft werden sollen.

Kern seiner Reformideen ist es, die Gerichte zu entlasten, indem Schwarzfahren in den meisten Fällen als zivilrechtliches Vergehen behandelt wird. Strafverfahren blieben dann nur den schwerwiegendsten Fällen vorbehalten – insbesondere bei Delikten im Fernverkehr. Ziel ist es, die Strafen stärker an der Schwere des Verstoßes auszurichten.

Quelle