05 April 2026, 06:04

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus

Schwarz-weißer Architekturgrundriss eines Mehrraumgebäudes, beschriftet als Neuhaus Oberlandgereich in Hamburg, Deutschland, mit detaillierten Anmerkungen zu Zimmern, Fluren, Fenstern, Türen und weiteren Merkmalen.

Sachsen-Anhalt reformiert Architektengesetz: Nachhaltigkeit und Digitalisierung im Fokus

Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Architektengesetzes vorgelegt. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Berufsregeln für Architektinnen und Architekten sowie Stadtplaner zu modernisieren. Schwerpunkte sind dabei die Registrierung, die Ausbildung und neue Verantwortungsbereiche in den Bereichen Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit.

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Nach dem neuen Gesetz werden Architektinnen und Architekten strengere Anforderungen an Biodiversität, Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihren Entwürfen erfüllen müssen. Auch öffentliche Beteiligung, bezahlbarer Wohnraum und barrierefreier Zugang sollen in Planungsprojekten stärker berücksichtigt werden.

Der Entwurf sieht vor, dass Anmeldungen und berufliche Meldungen künftig elektronisch eingereicht werden können. Diese Umstellung soll die Verwaltungsverfahren für Antragstellende vereinfachen. Ausländische Qualifikationen werden zudem bereits vor der Ankunft der Fachkräfte in Deutschland anerkannt, was den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert.

Die akademischen Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme werden erweitert, um Themen wie Bauplanungsrecht, barrierefreies Gestalten und Klimawandelanpassung abzudecken. Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Architektur und Stadtplanung erhalten die Möglichkeit, eine Junior-Mitgliedschaft in der Architektenkammer zu erwerben. Zudem dürfen Fachleute künftig in Gesellschaftsformen wie GmbH & Co. KG, OHG oder KG tätig werden.

Bisher erfolgte die Anerkennung ausländischer Qualifikationen in anderen Bundesländern auf Grundlage von EU-Richtlinien und dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. Dies umfasste oft Einzelfallprüfungen, Eignungsprüfungen oder Anpassungslehrgänge, falls erhebliche Unterschiede festgestellt wurden. Die neuen Regelungen in Sachsen-Anhalt sollen solche Hürden abbauen.

Der Gesetzentwurf stellt eine bedeutende Aktualisierung der Berufsstandards für Architektinnen und Architekten in Sachsen-Anhalt dar. Sollte er verabschiedet werden, wird er die Anerkennung von Qualifikationen, die Ausübung des Berufs in verschiedenen Unternehmensformen sowie die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Planung verändern. Nun liegt der Entwurf dem Landtag zur Beratung vor, bevor er in Kraft treten kann.

Quelle