SPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks und rechtlichen Grauzonen
Anna SchmittSPD-Politiker warnt vor riskanten Hackbacks und rechtlichen Grauzonen
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat Bedenken gegen einen Gesetzentwurf geäußert, der deutschen Behörden Befugnisse für digitale Gegenangriffe einräumen soll. Zwar befürwortet er eine Stärkung der Cyberabwehr, lehnt offensive Maßnahmen wie sogenannte Hackbacks ohne klare rechtliche Absicherung jedoch entschieden ab.
Der Entwurf würde es dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ermöglichen, aktiv in ausländische IT-Systeme einzugreifen. Schätzl warnt, dass solche Kompetenzen internationale Rechtsnormen verletzen und zivile Infrastruktur gefährden könnten. Er besteht darauf, dass jede Cyberoperation mit verbindlichen völkerrechtlichen Regeln im Einklang stehen muss.
Zudem kritisiert Schätzl die fehlende präzise gesetzliche Definition von Hackbacks. Er warnt davor, Systeme zu infiltrieren oder zu manipulieren, ohne zweifelsfreie Beweise für deren Beteiligung an einem Angriff vorlegen zu können. Seine Position spiegelt die breiten Sorgen vor einem Missbrauch offensiver Cyberfähigkeiten wider.
Trotz seiner Vorbehalte räumt Schätzl ein, dass Deutschlands Cyberabwehr gestärkt werden muss. Gleichzeitig betont er, dass Maßnahmen weder rechtliche Standards untergraben noch Risiken für die Zivilbevölkerung erhöhen dürfen.
Die Warnungen des SPD-Politikers setzen das Bundesinnenministerium unter Druck, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. Ohne strengere rechtliche Grenzen könnte der geplante Befugniskatalog auf erheblichen Widerstand stoßen. Die Debatte dreht sich nun darum, wie sich Cybersecurity-Bedürfnisse mit rechtlichen und ethischen Grenzen in Einklang bringen lassen.






