Wahl der Lörracher Bürgermeisterin für rechtmäßig erklärt – keine Unregelmäßigkeiten festgestellt
Hannah SchneiderWahl der Lörracher Bürgermeisterin für rechtmäßig erklärt – keine Unregelmäßigkeiten festgestellt
Der Regierungspräsidium Freiburg hat die Wahl der stellvertretenden Bürgermeisterin von Lörrach nach Prüfung einer offiziellen Beschwerde für rechtmäßig erklärt. Das Verfahren wurde als korrekt bewertet, womit bestätigt wird, dass Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić am 26. März 2026 zu Recht wiedergewählt wurde. Behörden fanden keine Unregelmäßigkeiten bei der Abstimmung.
Die Wahl erfolgte auf Grundlage eines gültigen Gemeinderatsbeschlusses. Die Wähler gaben ihre Zustimmung in einem einfachen Wahlurnenverfahren ab. Da nur eine Kandidatin – die Amtsinhaberin – die Kriterien erfüllte, wurde sie für die Position vorgeschlagen.
Die notwendige absolute Mehrheit wurde erreicht, sodass die gesetzliche Bestätigungsschwelle überschritten war. Der Regierungspräsidium prüfte das Verfahren nach Eingangs einer Beschwerde. Die Untersuchungen ergaben, dass alle Schritte den Vorschriften entsprachen.
Da keine Hinweise auf Fehlverhalten vorlagen, ist das Wahlverfahren nun offiziell abgeschlossen. Mit dieser Entscheidung wird Neuhöfer-Avdićs Amtszeit als stellvertretende Bürgermeisterin für eine weitere Periode besiegelt.
Das Urteil schafft Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Wahl. Neuhöfer-Avdić bleibt nach einer ordnungsgemäß durchgeführten Abstimmung im Amt. Die Feststellungen des Regierungspräsidiums bestätigen das Ergebnis als verbindlich.






