Wahlmann will Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einstufen lassen
Hannah SchneiderWahlmann will Betriebsratsbehinderung als Offizialdelikt einstufen lassen
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann fordert eine strengere Durchsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie will Behinderungen von Betriebsratswahlen oder -arbeit künftig als schwerwiegendere Straftatbestände eingestuft sehen. Der Vorschlag geht nun zur Beratung in den Bundesrat.
Bisher fallen Eingriffe in die Arbeit von Betriebsräten unter Paragraf 119 des Betriebsverfassungsgesetzes. Diese werden als Privatklagedelikte eingestuft, was bedeutet, dass Ermittlungen nur auf Antrag eines Berechtigten eingeleitet werden. Ohne Gewerkschaftsvertretung oder bei der ersten Wahl eines Betriebsrats bleiben solche Verstöße oft ungesühnt, da es an antragsberechtigten Beschwerdeführern fehlt.
Wahlmanns Initiative zielt darauf ab, diese Straftaten zu Offizialdelikten umzuwidmen. Dadurch könnten Staatsanwälte eigenständig tätig werden – etwa auf Basis von Hinweisen, Whistleblower-Meldungen oder Medienberichten. Die Ministerin betonte, dass die Mitbestimmung ein zentraler Bestandteil des deutschen Wirtschaftssystems sei und geschützt werden müsse.
Der Bundesrat wird den Vorschlag nun prüfen. Bei einer Zustimmung würde es leichter werden, Arbeitgeber für die Behinderung von Betriebsratsarbeit zur Verantwortung zu ziehen. Die Neuregelung würde den Wegfall des Erfordernisses einer offiziellen Beschwerde vor Ermittlungsbeginn bedeuten. Dies könnte zu mehr Verfahren führen, insbesondere in Betrieben ohne gewerkschaftliche Unterstützung. Über das weitere Vorgehen entscheidet das Ergebnis der Bundesratsdebatte.






