Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen

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Anklage wegen Hetze - Bloggerin freigesprochen

Anklage der Volksverhetzung – Bloggerin freigesprochen

Das Oberlandesgericht hat nun ein Urteil des Landgerichts bestätigt, das eine Verurteilung der Frau durch das Amtsgericht Goslar aufgehoben hatte.

  1. Dezember 2025, 20:58 Uhr

Nach einem langjährigen Rechtsstreit ist eine deutsche Bloggerin von dem Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Anabel Schunke wurde im Dezember 2025 vom Oberlandesgericht Braunschweig freigesprochen, das damit ein früheres Urteil des Landgerichts Braunschweig von März 2025 bestätigte. Der Fall geht auf eine umstrittene Äußerung zurück, die sie 2024 in den sozialen Medien über Sinti und Roma getätigt hatte.

Auslöser des Verfahrens war ein Beitrag Schunkes auf Twitter (heute X), in dem sie schrieb, ein „großer Teil der Sinti und Roma“ grenze sich „von der zivilisierten Gesellschaft aus“. Sie führte in ihrer Aussage verschiedene negative Verhaltensweisen auf, woraufhin sie vom Amtsgericht Goslar zunächst verurteilt wurde.

Das Landgericht Braunschweig hob dieses Urteil im März 2025 auf und entschied, dass ihre Worte zwar beleidigend und diskriminierend seien, jedoch nicht die rechtliche Schwelle zur Volksverhetzung erreichten. Nach deutschem Recht setzt eine Verurteilung wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) einen Angriff auf die Menschenwürde voraus – ein Tatbestand, den das Gericht in diesem Fall nicht als erfüllt ansah. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass Schunkes Äußerungen zwar diffamierend waren, die betroffene Gruppe jedoch nicht entmenschlichten oder ihr gleichberechtigtes Existenzrecht in der Gesellschaft in Abrede stellten. Die Staatsanwaltschaft legte gegen den Freispruch Berufung ein, doch das Oberlandesgericht Braunschweig wies diese am 19. Dezember 2025 zurück. Das Gericht bestätigte, dass die Aussage zwar schädlich sei, jedoch nicht den Kern der persönlichen Würde verletze. Zudem konnten keine Beleidigungsklagen weiterverfolgt werden, da die geschädigten Parteien keine erforderliche Strafanzeige erstattet hatten.

Das Urteil ist nun rechtskräftig, weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Schunkes Freispruch setzt ein Präzedenzurteil dafür, wie deutsche Gerichte die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und Hassrede auslegen. Die Entscheidung unterstreicht, dass nicht jede diskriminierende Äußerung automatisch als strafbare Volksverhetzung nach geltendem Recht gewertet wird.