Antragstellung für Wohnbeihilfe im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

Antragstellung für Wohnbeihilfe im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich
Wohngeldanträge im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich
Ab 2026 können Bewohner des Landkreises Helmstedt Wohngeld bequem online beantragen. Damit wird ein weiterer der über 640 Dienstleistungen des Landkreises vollständig digital abgebildet.
Helmstedt, 20. Dezember 2025 – Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Helmstedt werden künftig ihren Wohngeldantrag online stellen können. Das neue System, das 2026 an den Start geht, soll das Verfahren vereinfachen und den Papierkram reduzieren. Bisher müssen lediglich Einwohner der Stadt Helmstedt ihre Anträge noch persönlich im örtlichen Amt einreichen.
Wohngeld ist eine staatliche Förderung, die einkommensschwachen Haushalten bei der Finanzierung von Miete oder Wohnkosten unter die Arme greift. Ob ein Anspruch besteht, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Wer bereits Leistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, hat in der Regel jedoch keinen Anspruch auf Wohngeld.
Unterschiedliche Gruppen beantragen die Unterstützung über separate Programme – darunter Bewohner von betreuten Wohnformen, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und selbstnutzerische Hausbesitzer. Bisher war das Verfahren mit Formularen und persönlichen Amtsbesuchen verbunden, doch die Digitalisierung ändert das nun. Das Online-System wird Antragsteller schrittweise durch den Prozess führen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Dr. Oliver Voss, Leiter der Digitalisierungsabteilung des Landkreises Helmstedt, begleitet die Umstellung. Der Landkreis hat bereits über 640 Verwaltungsleistungen auf seine digitale Plattform übertragen – Wohngeld ist die neueste Ergänzung.
Das digitale Antragsverfahren wird bürokratische Hürden für die Einwohner des Landkreises abbauen. Ab 2026 entfällt für die meisten Antragsteller der Gang zum Amt. Eine Ausnahme bilden weiterhin die Bewohner der Stadt Helmstedt: Sie müssen ihre Anträge weiterhin beim örtlichen Wohngeldamt einreichen.

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