Bundesapothekerkammer fordert härtere Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus den Niederlanden
Anna SchmittBundesapothekerkammer fordert härtere Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus den Niederlanden
Niederländische Versandapotheken bieten weiterhin illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland an – ein Verstoß gegen die Regelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Nun fordert die Bundesapothekerkammer (ABDA) schärfere Strafen, um diese Praktiken zu unterbinden.
Die ABDA setzt sich für ein neues Gesetz ein, das Rabatte, Boni oder finanzielle Anreize auf rezeptpflichtige Arzneimittel verbietet. Vorgesehen sind Bußgelder von bis zu 300.000 Euro für Unternehmen, die gegen die Vorschriften verstoßen. Wiederholungstäter könnten zudem vorübergehend von der Belieferung von Versicherten ausgeschlossen werden, bis die Strafen vollständig beglichen sind.
Der Verband plädiert dafür, dass das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) die Aufsicht übernimmt. Damit würde die Behörde die Befugnis erhalten, die Einhaltung der Regelungen zu überwachen und bei Verstößen Sanktionen zu verhängen. Bisher umgehen niederländische Apotheken die deutschen Vorschriften, indem sie im Internet reduzierte Preise bewerben.
Nach geltendem Recht sind solche Rabatte bereits verboten. Doch die Durchsetzung gestaltet sich schwierig, sodass ausländische Apotheken weiterhin Anreize für deutsche Kunden schaffen können.
Falls die Vorschläge der ABDA umgesetzt werden, könnten strengere Kontrollen und höhere Strafen folgen. Ziel der Änderungen wäre es, Schlupflöcher zu schließen, die es niederländischen Versandapotheken ermöglichen, die deutschen Preisvorschriften zu unterlaufen. Das BAS würde dann eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Einhaltung und der Ahndung von Verstößen spielen.






