Cottbus verzichtet auf Notruf-Gebühren – Märkisch-Oderland führt sie ein
Marie RichterCottbus verzichtet auf Notruf-Gebühren – Märkisch-Oderland führt sie ein
Pläne, Patienten für Notruf-Einsätze des Rettungsdienstes in Cottbus zu belasten, wurden fallen gelassen, nachdem eine Finanzierungsvereinbarung erzielt wurde. Die Entscheidung folgt auf ein Gerichtsurteil, wonach Krankenkassen nicht verpflichtet sind, die Kosten für nicht dringliche Fahrten zu übernehmen. Dieser Kurswechsel erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem der benachbarte Landkreis Märkisch-Oderland plant, ab kommendem Jahr eigene Gebühren für solche Leistungen einzuführen.
Die Stadt Cottbus hatte erwogen, Patienten für den Nottransport in Rechnung zu stellen – selbst dann, wenn keine Krankenhausaufnahme erfolgte. Bisher wurden diese Kosten von den Landkreisen und kreisfreien Städten getragen, die sich die Ausgaben später von den Krankenkassen erstatten ließen. Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Kassen nicht für nicht dringliche oder sogenannte "Leerfahrten" des Rettungsdienstes aufkommen müssen.
Verhandlungen zwischen Vertretern der Stadt Cottbus und den Krankenkassen führten schließlich zu einem Kompromiss. In der Folge werden Patienten keine Rechnungen für Gebühren bei Nottransporten erhalten. Unterdessen treibt Märkisch-Oderland seine Pläne voran und wird als erster Landkreis der Region ab 2025 Gebührenbescheide für Rettungstransporte verschicken.
Die Einigung in Cottbus stellt sicher, dass Patienten keine unerwarteten Kosten für Notrufeinsätze tragen müssen. Der Kompromiss bewahrt zudem die bestehenden Finanzierungsregelungen zwischen der Stadt und den Kassen. Die Entscheidung Märkisch-Oderlands deutet jedoch auf einen möglichen Wandel hin, wie solche Kosten künftig in der Region geregelt werden.






