Ehepaar muss 18.000 Euro Sozialleistungen wegen falscher Angaben zurückzahlen

Ehepaar muss 18.000 Euro Sozialleistungen wegen falscher Angaben zurückzahlen
Ein Ehepaar aus Ostfriesland muss 18.000 Euro an Grundsicherungsleistungen zurückzahlen, nachdem ein Gericht feststellte, dass sie zu Unrecht überhöhte Zahlungen erhalten hatten. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen urteilte, dass falsche Einkommensangaben und nicht deklarierte Löhne eine zentrale Rolle in dem Fall spielten. Die Entscheidung folgt einer langjährigen Prüfung der Finanzunterlagen des Paares für den Zeitraum zwischen 2007 und 2013.
Das Ehepaar bezog von 2007 bis 2013 Leistungen nach dem SGB II, wobei die Frau offiziell als Teilzeit-Küchenhilfe mit einem monatlichen Verdienst von nur 100 Euro gemeldet war. Im Dezember 2007 forderte die Behörde eine Einkommensbescheinigung an, die dieses geringe Gehalt bestätigte. Doch eine Steuerprüfung im Jahr 2016 brachte Dokumente ans Licht, die Bareinnahmen für nicht angemeldete Tätigkeiten der Klägerin belegten.
Mit dem Urteil müssen die beiden nun die 18.000 Euro an bezogenen Leistungen zurückerstatten. Der Fall unterstreicht die Konsequenzen von Schwarzarbeit und falschen finanziellen Angaben in Sozialleistungsanträgen. Die Entscheidung des LSG ist rechtskräftig, weitere Berufungen wurden nicht eingereicht.

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