Ehrenamtliche Vormundschaft in Osnabrück: Infos für engagierte Helfer

Ehrenamtliche Vormundschaft in Osnabrück: Infos für engagierte Helfer
Stadt und Landkreis Osnabrück veranstalten Informationsabend zur ehrenamtlichen Vormundschaft
Am 9. Oktober um 18 Uhr laden die Stadt und der Landkreis Osnabrück zu einer Informationsveranstaltung über die ehrenamtliche Vormundschaft ein. Ziel ist es, Interessierte über Aufgaben, Verantwortlichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen aufzuklären, die mit der Übernahme einer Vormundschaft für ein fremdes Kind verbunden sind.
Ehrenamtliche Vormünder leisten einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Kindern in schwierigen Lebenslagen. Sie arbeiten eng mit Gerichten, Behörden und Fachstellen zusammen, um die Interessen der Kinder zu vertreten. Zu den zentralen Anforderungen zählen ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein sowie die Fähigkeit, sich in die Situation eines fremden Kindes einzufühlen und es zu begleiten.
Ab dem 15. Oktober 2025 gelten in Niedersachsen – und damit auch in Osnabrück – neue Regelungen für ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein, dürfen nicht mit der betreuten Person verwandt sein oder mit ihr in einem Haushalt leben, benötigen eine abgeschlossene Pflegeausbildung oder -schulung und dürfen höchstens 85 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns in Rechnung stellen.
Bei der Veranstaltung in Osnabrück erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die Aufgaben, die rechtlichen Grundlagen und die Eignungsvoraussetzungen für ehrenamtliche Vormünder. Die Koordinierungsstellen von Stadt und Landkreis bieten engagierten Bürgern, die sich für diese verantwortungsvolle Tätigkeit interessieren, Vorbereitung, Begleitung, individuelle Beratung sowie Austauschmöglichkeiten an.

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