Gericht bestätigt Absetzung des Samtgemeindechefs nach umstrittenem Votum im Juni 2024

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Gericht bestätigt Absetzung des Samtgemeindechefs nach umstrittenem Votum im Juni 2024

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat die Absetzung des Samtgemeindevorsitzenden der Boldecker Land bestätigt. Das Urteil bestärkt den Beschluss des Rates nach einer umstrittenen Abstimmung im Juni 2024. Kritiker hatten vorgebracht, dass Wahlbeeinflussung das Ergebnis verzerrt habe, doch das Gericht sah keinen entscheidenden Einfluss auf das Abstimmungsergebnis.

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Abwahl am 9. Juni 2024. Von 8.820 Wahlberechtigten gaben 5.789 ihre Stimme ab, wobei sich 3.956 (68,34 %) für die Absetzung des Vorsitzenden und 1.833 (31,66 %) dagegen aussprachen. Gesetzlich erforderlich waren eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie mindestens 25 % Zustimmung aller Wahlberechtigten – beide Hürden wurden genommen.

Mit der Entscheidung bleibt die Absetzung vorerst rechtskräftig und beendet die Klage des Vorsitzenden. Das Urteil schafft zudem einen Präzedenzfall dafür, wie die Regeln zur Wahlneutralität auf die Kommunikation lokaler Behörden anzuwenden sind. Ein möglicher weiterer Rechtszug wird zeigen, ob der Fall vor ein höheres Gericht gelangt.