Gericht bestätigt Ernennung des neuen Oberstaatsanwalts in Hannover als rechtmäßig

Gericht bestätigt Ernennung des neuen Oberstaatsanwalts in Hannover als rechtmäßig
Die Ernennung des neuen Oberstaatsanwalts in Hannover ist im Ergebnis nicht zu beanstanden
Das 5. Senat des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat mit Beschluss vom 9. April 2025 einen Eilantrag gegen das Niedersächsische Justizministerium auf Unterlassung der Besetzung der Stelle des „Oberstaatsanwalts“ bei der Staatsanwaltschaft Hannover abgelehnt (- 5 B 118/24 -).
2025-04-14T12:22:05+00:00
Schlagwörter: politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem die Ernennung eines neuen Oberstaatsanwalts in Hannover gestoppt werden sollte. Die Entscheidung bestätigt, dass das Auswahlverfahren rechtmäßig ablief – trotz eines separaten Urteils zu einer nicht damit zusammenhängenden Leistungsbeurteilung. Der Antragsteller hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen das Ergebnis vorzugehen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kläger keinen begründeten Anspruch auf eine Blockade der Ernennung habe. Selbst bei einem fehlerfreien Auswahlverfahren wäre der ausgewählte Kandidat – ein Ministerialdirigent aus dem Niedersächsischen Kultusministerium – aufgrund seines höheren Besoldungsdienstalters (Besoldungsgruppe B 6) bevorzugt worden. Diese Stufe liegt vier Gehaltsstufen über der des Klägers (Besoldungsgruppe R 3).
Mit der Ablehnung des Eilantrags kann die geplante Ernennung des neuen Oberstaatsanwalts nun wie vorgesehen vollzogen werden. Das Urteil unterstreicht das Prinzip, bei Beförderungen im öffentlichen Dienst höher eingestufte Bewerber zu priorisieren. Dem Antragsteller bleibt noch die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Frist Berufung einzulegen.

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