Gericht entscheidet: Alleinerziehende Mutter muss marode Mietwohnung selbst reparieren

Gericht lehnt Mieterantrag in Göttinger Hochhaus ab - Gericht entscheidet: Alleinerziehende Mutter muss marode Mietwohnung selbst reparieren
Ein Verwaltungsgericht in Göttingen hat entschieden, dass eine Mietwohnung in der Groner Landstraße 9, die derzeit der insolventen Gänseliesel Wohn GmbH gehört, für die kommenden Wochen bewohnbar ist. Ob sie jedoch langfristigen Wohnstandards entspricht, wurde nicht bestätigt. Die Mieterin, einer alleinerziehenden Mutter von vier Kindern, wurde geraten, Probleme wie defekte Heizung und Schimmelbefall selbst zu beheben.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Mieterin unverzüglich Maßnahmen ergreifen muss, um die Wohnbedingungen zu verbessern. Dazu gehören richtiges Lüften, die Reparatur der Fenster sowie die Nutzung eines bereitgestellten Elektroheizgeräts. Das Hochhaus mit über 400 Wohneinheiten steht seit Langem wegen seiner desolaten Wohnverhältnisse in der Kritik. Erst kürzlich beantragte eine Mieterin eine Notunterkunft, da ihre Wohnung in einem katastrophalen Zustand war. Die Probleme reichen von defekter Heizung und Bauschäden bis hin zu Schädlingsbefall. Die Insolvenzgeschichte des Gebäudes – darunter auch der vorherige Eigentümer Winteks GmbH – hat die anhaltenden Missstände zusätzlich verschärft.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts bietet zwar eine vorübergehende Lösung, doch ist klar, dass weitere Schritte notwendig sind, um die langfristige Bewohnbarkeit der Wohnungen zu gewährleisten. Die Mieterin, unterstützt von lokalen Behörden, muss sich nun darauf konzentrieren, die Lebensbedingungen für sich und ihre Kinder zu verbessern. Gleichzeitig unterstreicht die Insolvenz der Gebäudeeigentümer die Dringlichkeit strengerer Vorschriften und einer besseren Aufsicht, um die Rechte der Mieter zu schützen.

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