Gericht stoppt Sozialleistungs-Stopp für abgelehnten Asylbewerber in Niedersachsen

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Ein Raum mit einer Decke, einem Fenster, einer Couch mit sitzenden Menschen, einem Tisch mit einer Tasse, Schachtel, Abdeckung, Buch und Schüssel, einem Banner an der Wand, einem Mann mit Mütze und einem Ausgangsschild an der Decke.

Gericht stoppt Sozialleistungs-Stopp für abgelehnten Asylbewerber in Niedersachsen

Ein 1996 in Afghanistan geborener Mann hat vorläufig einen Rechtsstreit gewonnen und seine Sozialleistungen zurückerhalten, nachdem deutsche Behörden diese gestrichen hatten. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschied, dass die Kürzung der Grundsicherungszahlungen nach aktuellem Verfassungs- und Europarecht nicht rechtmäßig durchsetzbar sei. Der Beschluss folgt auf die Ablehnung seines Asylantrags als unzulässig kurz nach seiner Ankunft in Deutschland im April 2024.

Der Mann war im April 2024 nach Deutschland eingereist und hatte Asyl beantragt, doch sein Gesuch wurde als unzulässig abgewiesen. Daraufhin strichen die Behörden im November 2024 seine finanziellen Leistungen, sodass ihm nur noch Unterkunft und gelegentliche Sachhilfen für die Ausreise blieben. Seine Abschiebung nach Polen war angeordnet worden, verzögert sich jedoch bis Dezember 2025, da er zwischenzeitlich nicht auffindbar war.

Mit dem Urteil erhält der Mann vorerst wieder Leistungen, während sein Fall weiterverhandelt wird. Möglicherweise wird der Streit sogar dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt, um zu klären, wie Mindestlebensstandards für abgelehnte Asylbewerber nach EU-Recht aussehen müssen. Die aktuelle Entscheidung verhindert zwar akute Not, lässt aber langfristige Fragen weiterhin offen.