Heino gibt umstrittenes Solidaritätskonzert für entlassenen Feuerwehrmann in Brandenburg
Hannah SchneiderHeino gibt umstrittenes Solidaritätskonzert für entlassenen Feuerwehrmann in Brandenburg
87-jähriger deutscher Sänger gibt Solidaritätskonzert in Bad Belzig
Am Samstagabend trat der 87-jährige Sänger Heino in Bad Belzig (Brandenburg) auf, um einen Feuerwehrmann zu unterstützen, der wegen eines umstrittenen Vorfalls von seinen Aufgaben entbunden worden war. Das Konzert folgte einer Debatte um Heinos Aufnahme der deutschen Nationalhymne aus den 1970er-Jahren, in der er alle drei Strophen sang. Feuerwehrleute aus Sachsen und Thüringen erschienen, um ihre Solidarität mit Richard Mänder zu zeigen, dem Beamten im Mittelpunkt des Streits.
Die Veranstaltung wurde organisiert, nachdem Mänder seine Richtertätigkeiten verloren hatte, weil er Heinos Version der Nationalhymne abgespielt hatte. Der Deutsche Feuerwehrverband hatte ihm daraufhin alle offiziellen Aufgaben entzogen – trotz Mänders Betuerungen, keine rechtsextremen Tendenzen zu haben. Später bedauerte er das Missverständnis, bestritt jedoch, alleinige Verantwortung tragen zu müssen.
Heinos Manager, Helmut Werner, erklärte, das Konzert solle Mänder eine "zweite Chance" geben. Der Sänger präsentierte mehrere Lieder, darunter als Zugabe Schwarzbraun ist die Haselnuss. Währenddessen skandierten einige Männer im Publikum Ostdeutschland, Ostdeutschland!
Zuvor hatte Heino im Programm Layla gespielt – ein Lied, das bereits wegen sexistischer Untertöne kritisiert worden war, das das Publikum jedoch begeistert aufnahm. Auch Lars Schieske, AfD-Bundestagsabgeordneter, war anwesend und teilte seine Teilnahme auf Instagram.
Hintergrund der Kontroverse ist die Geschichte der Hymne: 1952 hatten Bundeskanzler Konrad Adenauer und Bundespräsident Theodor Heuss offiziell nur die dritte Strophe (Einigkeit und Recht und Freiheit) als Nationalhymne festgelegt. Die erste Strophe, die im NS-Propagandainstrumentarium verwendet worden war, bleibt ein sensibles Thema – wenn auch nicht rechtlich verboten.
Das Konzert unterstrich die anhaltenden Diskussionen über den Umgang mit der Hymne und ihren historischen Bezügen. Mänders Fall lenkt die Aufmerksamkeit darauf, wie die Deutung nationaler Symbole öffentliche Funktionen beeinflusst. Der Feuerwehrverband hat seine Entscheidung, Mänder von seinen Pflichten zu entbinden, bisher nicht revidiert.






