Hubigs harte Linie: Doppelte Haftstrafen für Angriffe auf Rettungskräfte geplant

Justizministerin Hubig verschärft Strafen für Angriffe auf Ärzte und Polizisten - Hubigs harte Linie: Doppelte Haftstrafen für Angriffe auf Rettungskräfte geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig legt Entwurf für schärfere Strafen bei Angriffen auf Rettungskräfte und Amtsträger vor
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der härtere Strafen für Angriffe auf Einsatzkräfte und öffentliche Bedienstete vorsieht. Der im Oktober 2025 an andere Ministerien übermittelte Vorschlag zielt darauf ab, die zunehmende Gewalt gegen Polizisten, medizinisches Personal und Ehrenamtliche – etwa während der Silvesterfeiern – einzudämmen.
Das neue Gesetz würde die Mindesthaftstrafe für Körperverletzungen an Polizei-, Feuerwehr- und Rettungskräften von drei auf sechs Monate verdoppeln. Wer Einsatzkräfte aus dem Hinterhalt angreift, müsste mit mindestens einem Jahr Haft rechnen – bisher lag die Untergrenze bei sechs Monaten. Gerichte wären zudem verpflichtet, strengere Urteile zu verhängen, wenn eine Straftat Aktivitäten behindert, die dem Gemeinwohl dienen.
Volksverhetzung würde künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, bisher waren es maximal drei. Bei Verurteilungen zu mindestens sechs Monaten Haft könnte den Tätern zudem für fünf Jahre das passive Wahlrecht entzogen werden. Der Entwurf erweitert den Schutz auf Ärzte, Pflegekräfte, Kommunalpolitiker sowie Abgeordnete des Europäischen Parlaments und gleicht die Strafen damit denen für Angriffe auf Ersthelfer an. Hubigs Initiative folgt auf Berichte über eine Eskalation der Gewalt, insbesondere an Silvester, wo die Attacken auf Einsatzkräfte nach Angaben von Behörden ein 'beunruhigendes Ausmaß' erreicht hätten.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde dies eine deutliche Verschärfung der Strafverfolgung bei Gewalt gegen staatliche Vertreter bedeuten. Strengere Urteile und ein erweiterter Schutz würden dann für einen größeren Kreis von Berufsgruppen gelten, darunter medizinisches Personal und gewählte Mandatsträger. Der Entwurf wird nun von anderen Ressorts geprüft.

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