Jobcenter kürzt Wohnzuschuss: Klage einer Alleinerziehenden gescheitert

Admin User
1 Min.
Eine Stadtansicht mit Gebäuden, Bäumen, Pfählen, Straßen, Fahrzeugen und einem Himmel.

Jobcenter kürzt Wohnzuschuss: Klage einer Alleinerziehenden gescheitert

Eine Langzeitbezieherin von Grundsicherungsleistungen ist mit ihrer Klage gegen die Kürzung des Wohnzuschusses durch das Jobcenter gescheitert. Die Frau, die mit ihrer neunjährigen Tochter in einer 72 m² großen Wohnung in Regensburg lebt, hatte argumentiert, die Stadt Salzgitter gehe bei der Berechnung angemessener Mietkosten willkürlich vor. Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen wies ihre Klage am Mittwoch ab.

Im Mittelpunkt des Falls stand ihre monatliche Bruttokaltmiete von 586 Euro, die das Jobcenter als zu hoch einstufte. Die Behörde schlug zunächst eine Kürzung vor, passte später jedoch nur die Leistungen an und setzte die angemessene Miete für ihre Situation auf 442 Euro fest. Die Frau widersprach dieser Entscheidung mit der Begründung, Stuttgart verfüge aufgrund ungleich verteilter Verkehrsanbindungen in der Stadt über keine klaren Richtlinien zur Festlegung der Wohnkosten.

Die Entscheidung des LSG bestätigt die Berechnung des Jobcenters und bescheinigt der Stadt eine rechtlich einwandfreie Bewertung der Wohnkosten. Die Frau muss nun ihre Wohnsituation in München anpassen oder die Differenz selbst tragen. Über das bestehende Betreuungsnetzwerk stehen ihr weiterhin Unterstützungsangebote zur Verfügung.