Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen
Die Räumung von Lützerath, eines Dorfes in der Nähe des Braunkohletagebaus Garzweiler II, ist nach gescheiterten rechtlichen Klagen nun endgültig bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Rechte der Demonstranten nicht verletzt wurden, da alternative Versammlungsorte zur Verfügung standen. Mit diesem Urteil endet ein langjähriger Streit um den Zugang zu dem umstrittenen Gebiet.
Lützerath war zu einem Symbol für Aktivisten geworden, die sich gegen den Abbau fossiler Brennstoffe stellen. Das am Rand des Tagebaus Garzweiler II gelegene Dorf stand für den Widerstand gegen die Aktivitäten des Energiekonzerns RWE. Die Behörden hatten zuvor in der Nähe liegende Flächen für Proteste ausgewiesen, sodass Demonstranten weiterhin legal zusammenkommen konnten.
RWE hatte das Bergwerk und die umliegenden Bereiche klar als Sperrzone gekennzeichnet. Die Zugangsbeschränkungen des Unternehmens wurden durch eine Allgemeinverfügung gestützt, die der Öffentlichkeit den Zutritt zum Gelände untersagte. Die Protestierenden argumentierten, ihr Versammlungsrecht werde eingeschränkt, doch das Gericht sah dies anders. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies die Klagen als unzulässig ab. Die Richter urteilten, dass den Klägern ein berechtigtes rechtliches Interesse fehle, da ihr Demonstrationsrecht nicht beeinträchtigt worden sei. Mit dieser Entscheidung schloss das OVG den Fall endgültig und verbot weitere Rechtsmittel.
Mit dem Urteil bleiben die Räumung von Lützerath und das Betretungsverbot für den Tagebau Garzweiler II in Kraft. Proteste auf angrenzenden Flächen sind zwar weiterhin möglich, der Zutritt zum Gelände von RWE bleibt jedoch strikt untersagt. Das Ergebnis bestätigt die Kontrolle des Unternehmens über das Gebiet und schränkt weitere rechtliche Opposition ein.

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