Knapper Sieg für CDU-Landrat Martin Heusler nach AfD-Einspruch in Spree-Neiße
Hannah SchneiderKnapper Sieg für CDU-Landrat Martin Heusler nach AfD-Einspruch in Spree-Neiße
Der Kreistag Spree-Neiße hat das Ergebnis der Wahl zum Landrat vom 22. März bestätigt. Der CDU-Kandidat Martin Heusler setzte sich mit 51,5 Prozent der Stimmen knapp gegen seine AfD-Konkurrentin Christine Beyer durch, die auf 48,5 Prozent kam. Die Entscheidung folgt auf einen Einspruch der AfD, die Unregelmäßigkeiten im Stichwahlverfahren geltend gemacht hatte.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hatte Bedenken an der Wahl geäußert und auf eine deutliche Diskrepanz zwischen den Brief- und den Präsenzstimmen hingewiesen. Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, aber nur 45,9 Prozent der Stimmen, die vor Ort abgegeben wurden. Beyer kam dagegen auf 29,4 Prozent bei der Briefwahl und 54,1 Prozent an den Wahlurnen. Die Partei verwies zudem darauf, dass viele Wähler, die Wahlunterlagen angefordert hatten, letztlich keine Stimme abgaben.
Der Kreiswahlleiter wies die Vorwürfe als unbegründete Vermutungen zurück. Er betonte, dass Einsprüche konkrete Beweise für Rechtsverstöße enthalten müssten, die schwerwiegend genug seien, um das Wahlergebnis anzufechten. Da die AfD solche Nachweise nicht erbringen konnte, erklärte der Wahlleiter ihren Antrag für unbegründet.
Eine Mehrheit der Kreistagsabgeordneten stimmte daraufhin gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit Heuslers Sieg. Der Partei bleibt jedoch noch die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Das Wahlergebnis bleibt vorerst bestehen, und Heusler soll sein Amt als Landrat antreten. Der Rechtsweg der AfD ist damit noch nicht ausgeschöpft, da sie weitere juristische Schritte einleiten kann. Entscheidend wird sein, ob die Partei stärkere Belege für Unregelmäßigkeiten vorlegen kann.






