Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit

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Ein Kind sitzt auf einem Stuhl vor einem teilweise sichtbaren Bücherregal gegen eine abgeschnittene Wand.

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Eine junge Mutter ist mit ihrer Klage auf Erstattung entgangener Löhne während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita gescheitert. Das Landgericht Frankenthal wies die Klage ab und urteilte, dass die Verpflichtung der Stadt endet, sobald ein Betreuungsplatz angeboten wird.

Die Mutter hatte auf Schadensersatz geklagt und argumentiert, dass ihr durch die Arbeitsabwesenheit während der Eingewöhnungszeit des Kindes finanzielle Einbußen entstanden seien. Das Gericht entschied jedoch, dass das Sozialrecht die Eingewöhnungsphase nicht abdeckt und Eltern die damit verbundenen Kosten selbst tragen müssen.

Das Urteil stellt klar, dass die Pflicht der Stadt zur Bereitstellung eines Kita-Platzes erfüllt ist, sobald ein Platz zugesichert wird. Ab diesem Zeitpunkt entfällt jeder Anspruch auf Erstattung entgangener Verdienste im Zusammenhang mit dem Übergang. Obwohl keine konkrete Stadt in dem Fall genannt wurde, setzt die Entscheidung einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten.

Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass Eltern künftig die volle Verantwortung für Lohnausfälle während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita tragen. Das Urteil entzieht ihnen damit jede rechtliche Grundlage, nach der Zusage eines Betreuungsplatzes eine Entschädigung zu beantragen.