Musterklage gegen GEZ: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?
Hannah SchneiderMusterklage gegen GEZ: Kann der Rundfunkbeitrag bald von der Steuer abgesetzt werden?
Der Bund der Steuerzahler stellt die Steuerregeln zur Rundfunkbeitragspflicht (GEZ) infrage. Vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Musterklage eingereicht. Bei Erfolg könnte das Verfahren es Steuerzahlern ermöglichen, den Beitrag von ihrem zu versteuernden Einkommen abzusetzen.
Ein Steuerzahler hatte bereits versucht, 220 Euro Rundfunkgebühren in der Steuererklärung für 2024 geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab, woraufhin rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Der Bund der Steuerzahler argumentiert nun, dass die Gebühr als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung anerkannt werden sollte.
Die finanziellen Auswirkungen wären abhängig vom individuellen Steuersatz. Bei einem Satz von 20 Prozent ließe sich jährlich etwa 44 Euro sparen. Wer 30 Prozent zahlt, könnte rund 66 Euro einsparen, während Spitzenverdiener mit einem Satz von 45 Prozent fast 93 Euro zurückerhalten würden. Der Abzug würde die Gebühr selbst nicht ersetzen, sondern lediglich die steuerliche Bemessungsgrundlage verringern.
Millionen Haushalte entrichten den Pflichtbeitrag. Ein Sieg vor Gericht könnte weitreichende Folgen für die steuerliche Behandlung der Abgabe haben.
Das Urteil wird entscheiden, ob der Rundfunkbeitrag steuerlich absetzbar wird. Fällt die Entscheidung zugunsten der Kläger aus, würde sie für alle Beitragszahler gelten. Die tatsächliche Ersparnis hinge dann vom jeweiligen persönlichen Steuersatz ab.






