Mutter von Vier kämpft gegen Zwangsräumung wegen unbewohnbarer Wohnung

Admin User
2 Min.
Ein Gebäude mit Graffiti auf der rechten Seite, ein Signalmast und ein Pfahl im Vordergrund.

Kündigung nach Beschwerde - Mieter will kämpfen - Mutter von Vier kämpft gegen Zwangsräumung wegen unbewohnbarer Wohnung

Eine 36-jährige Mutter von vier Kindern in Göttingen kämpft gegen eine Räumungsklage – nach Klagen gegen Vermieter und Stadt wegen unzumutbarer Wohnverhältnisse Die Mieterin, unterstützt von ihrem Anwalt Sven Adam, will sich gegen die Räumung wehren – notfalls mit dem Umzug in eine Obdachlosenunterkunft. Die Frau lebt mit ihren vier Kindern in einer beengten Zweizimmerwohnung und hat eine fristlose Kündigung erhalten. Als Begründung werden ausstehende Nebenkostenrechnungen und Überbelegung genannt. Doch die Mieterin und ihr Anwalt halten die Kündigung für rechtswidrig. Nach deutschem Recht zählen zwei Kinder als eine erwachsene Person bei der Berechnung des Wohnraumbdarfs – die Wohnung sei damit für fünf Personen zu klein. Die Mieterin hat Klage gegen die Wohneigentümergemeinschaft, die Hausverwaltung und die Stadt Göttingen eingereicht. Sie fordert die Feststellung der Unbewohnbarkeit, die Wiederherstellung der Heizung, eine 100-prozentige Mietminderung sowie eine Notunterkunft. Adam geht davon aus, dass bei Erfolg der Klagen die Urteile auch auf andere Bewohner des Hochhauses übertragbar wären. Die Stadt Göttingen begrüßt zwar das rechtliche Vorgehen der Mieterin, verweist bei Anfragen zu Notunterkünften jedoch an den Vermieter. Die alleinerziehende Mutter ist entschlossen, sich gegen die Räumung zu wehren. Ihr Anwalt hält die Kündigung für ungerechtfertigt. Während die Stadt ihr juristisches Vorgehen unterstützt, bleibt die Frage nach einer Notunterkunft vorerst beim Vermieter. Wie die Klagen ausgehen und wo die Familie künftig leben wird, ist noch ungewiss.