Naturschutz im Aller-Leine-Tal scheitert vor Gericht – was jetzt?

Naturschutz im Aller-Leine-Tal scheitert vor Gericht – was jetzt?
{"headline":"Gericht kippt Naturschutzregelung für das Aller-Leine-Tal","teaser":"Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärt die Regelung des Heidekreises für gemischte Natur- und Landschaftsschutz im FFH-Gebiet 90 für ungültig, Die Kreisverwaltung sieht den Fehler beim Kreistag.","publication_date":"2024-12-12T08:06:12+00:00","keyword_names":"politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeinheit","article_body":"Gericht kippt Naturschutzverordnung für das Aller-Leine-Tal\n\nAnkündigung Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg erklärt die Verordnung des Landkreises Heidekreis für den gemischten Natur- und Landschaftsschutz im FFH-Gebiet 90 für ungültig. Die Kreisverwaltung sieht die Schuld beim Kreistag.\n\nArtikeltext Ein langjähriger Rechtsstreit um den Schutz des Aller-Leine-Tals endet mit einem Rückschlag für den Landkreis Heidekreis. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die 2020 erlassene Verordnung zur Sicherung der Natur- und Landschaftsräume in der Region für nichtig erklärt. Nun steht die Verwaltung vor der Aufgabe, die Schutzgebietsgrenzen neu zu ziehen, um den naturschutzrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.\n\nDer Landkreis Heidekreis hatte 2017 ein aufwendiges Schutzverfahren für das Aller-Leine-Tal eingeleitet. Nach drei Jahren Arbeit verabschiedete der Kreistag am 26. Juni 2020 eine Verordnung, die das 5.213 Hektar große FFH-Gebiet 90 – wie von der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 gefordert – als gemischtes Natur- und Landschaftsschutzgebiet ausweisen sollte.\n\nMit der gekippten Verordnung bleibt das Aller-Leine-Tal vorerst ohne den vorgesehenen Schutzstatus. Die Kreisverwaltung wird nun einen überarbeiteten Entwurf vorlegen, der die Bedenken des Gerichts zu Gebietsgrenzen und Lebensraumabdeckung aufgreift. Sobald der neue Plan finalisiert ist, durchläuft er erneut ein öffentliches Beteiligungsverfahren, bevor er in Kraft tritt."}

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