Niedersächsisches Jagdgesetz verschärft Regelungen für Katzenjagd

Niedersächsisches Jagdgesetz verschärft Regelungen für Katzenjagd
Niedersächsisches Jagdgesetz soll angepasst werden Eine geplante Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes, ein Kompromiss zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, sieht strengere Regeln für die Jagd auf Katzen vor. Künftig dürfen nur noch 'verwilderte Hauskatzen' erlegt werden, zudem wurde der sichere Bewegungsradius für Katzen um etwa 35 Prozent auf 350 Meter erhöht. Bisher war es Jägern erlaubt, Katzen zu töten, die sich mehr als 300 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernten. Der neue Entwurf gestattet das Erlegen von 'offensichtlich verwilderten, freilaufenden Hauskatzen' erst ab 350 Metern – vorausgesetzt, sie zeigen keine Anzeichen von Domestizierung. Jäger sollen diese Katzen anhand ihres Aussehens und Verhaltens erkennen, etwa durch Scheu vor Menschen, fehlendes Halsband oder ein struppiges Fell. Anders als bei Hunden bleibt die Möglichkeit, Katzen zu erlegen, damit nicht vollständig ausgeschlossen. Verwilderte Katzen, die nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch in Wäldern und auf Wiesen eine Gefahr darstellen, stehen im Mittelpunkt der Neuregelung. Ein Ministeriumssprecher zeigt sich überzeugt, dass Jagdausübungsberechtigte die notwendigen Unterscheidungen treffen können. Der Entwurf liegt nun zur öffentlichen Anhörung vor. Die geplante Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, ein Kompromiss der Koalitionspartner, zielt darauf ab, Hauskatzen besser zu schützen, während gleichzeitig die Regulierung verwilderter Katzen möglich bleibt. Der sichere Aktionsradius für Katzen wurde erweitert, und Jäger sollen ihre Fachkenntnis nutzen, um zwischen streunenden und domestizierten Tieren zu unterscheiden. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich zu den vorgeschlagenen Änderungen zu äußern.

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