Niedersachsen genehmigt Regelungen für Ferien-Schließungen in der Jugendhilfe

Niedersachsen genehmigt Regelungen für Ferien-Schließungen in der Jugendhilfe
Die Landesregierung Niedersachsens hat den Weg für einen Gesetzentwurf freigemacht, der die Regelung von Schließzeiten während der Ferien für kommunale Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Ziel hat. Der Entwurf wird nun in die Verbändeanhörung gehen, und der Landtag wird offiziell informiert. Das geplante Gesetz soll landesweite Vorgaben schaffen, die es diesen Einrichtungen ermöglichen, während der niedersächsischen Schulferien bis zu vier Wochen pro Jahr zu schließen. Dieser Schritt steht im Einklang mit den Bundestreformen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und zielt darauf ab, die Inklusion und Teilhabe von selbstorganisierten Gruppen im Rahmen der Umsetzung des SGB VIII auf Landesebene zu stärken. Betroffen von der Regelung sind kommunale Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Familienzentren, Jugendherbergen sowie nichtkommerzielle Organisationen im Bereich der Jugendhilfe. Die Landesregierung billigte den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und der Niedersächsischen Kommission für Kinder und Jugend. Der beschlossene Gesetzentwurf stellt einen wichtigen Schritt dar, um kommunalen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Niedersachsen klarere Vorgaben für Ferienschließungen an die Hand zu geben. Er soll die Inklusion und Teilhabe selbstorganisierter Gruppen fördern und sich damit in die bundesweiten Reformen einfügen.

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